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Menschenrechtsperspektive (Abstract)

Von rechtlicher Anerkennung zur medizinischen Auslöschung: Die Menschenrechtsperspektive

Markus Bauer, zwischengeschlecht.org

Zwitter, Hermaphroditen, Intersex-Menschen oder Menschen mit Varianten der Geschlechtsanatomie sind so alt wie die Menschheit selbst. Sie hatten es nie leicht, aber selten ging es ihnen so schlecht, wurden ihre Selbstbestimmungsrechte mehr beschnitten als heute. Selbst im “finsteren” Mittelalter, als Kindstötung (nicht nur) für Zwitter an der Tagesordnung war, wuchsen Überlebende nicht nur unversehrt auf, sondern ihre Existenz wie auch ihr Selbstbestimmungsrecht waren sowohl im Kirchen- wie auch im Zivilrecht durch sogenannte Zwitterparagraphen explizit anerkannt. Und wie sogar heutige MedizinerInnen zugeben müssen, waren Zwitter in die mittelalterliche Gesellschaft vergleichsweise gut integriert, und war die Existenz von Zwittern als natürliche Variation bei Mensch und Tier allgemein bekannt, wenn auch oft mit Stigma behaftet.

Im 21. Jahrhundert sind Intersex-Menschen in der “entwickelten Welt” meist massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, hauptsächlich durch IGM-Praktiken, d.h. systematische nicht-eingewilligte, medizinisch unnötige, irreversible, kosmetische Genitaloperationen, sterilisierende und/oder weitere Eingriffe meist im frühen Kindesalter, ohne Evidenz für einen Nutzen für die Betroffenen, sondern gerechtfertigt durch kulturell begründete, psychosoziale Indikationen. Immer noch wird versucht, betroffenen Kindern ihre Besonderheit und (Medizin-)Geschichte zu verheimlichen. Auch Erwachsenen wird Zugang zu ihren Krankenakten oft verwehrt, was in Verbindung mit kurzen Verjährungsfristen und Traumata als Folge der Zwangsbehandlungen faktisch auf Verweigerung ihres Rechts auf Zugang zur Justiz hinausläuft. Entsprechend haben Internationale Menschenrechtsgremien die gängige medizinische Praxis u.a. als schädliche kulturelle Praxis sowie Folter oder andere andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eingestuft.

Trotzdem werden Intersex und die Anliegen von Intersex-Menschen, soweit sie in Wissenschaft, Öffentlichkeit, Medien und Politik überhaupt zur Debatte stehen, leider meist für Gender- und LGB(T)-Anliegen oder für die Forderung nach Abschaffung jeglicher Geschlechtseinträge instrumentalisiert, während gleichzeitig die dringendste Intersex-Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der andauernden IGM-Praktiken sowie entsprechende Betroffenen- und (menschen-)rechtliche Perspektiven meist ignoriert werden. Ebenso werden die völkischen Wurzeln des Begriffes “Intersex” sowie seines Eingangs in die Humanmedizin, die unterschwellig bis heute fortwirken kaum reflektiert. Auch die entsprechende “Behandlung” Betroffener während der NS-Zeit wird in wissenschaftlichen Publikationen meist unterschlagen oder hauptsächlich in den Fußnoten abgehandelt – obwohl, nicht zuletzt durch Forschungen Betroffener und ihrer Organisationen, inzwischen einige Täter namentlich bekannt sind. Auch innerhalb betroffener Institutionen (Kinderkliniken, Universitäten und medizinische Fachgesellschaften) persistiert eine hartnäckige Verweigerungshaltung gegenüber der Forderung nach historischer Aufarbeitung. Zwar hatten in den letzten Jahren in Deutschland einige Universitäten formell eine Aufarbeitung beschlossen, danach aber keinerlei konkreten Schritte folgen lassen. Einzig das Universitätskinderspital Zürich publizierte aufgrund einer Kampagne von Betroffenen im Frühling 2015 eine erste Pilotstudie zu kosmetischen Klitorisamputationen an Intersex-Menschen in den Jahren 1913-1968, und kündigte öffentlich weitere Forschungen an.

Mein Beitrag versucht deshalb einen Überblick aus der Menschenrechtsperspektive.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
markusbauer (7. August 2015). Menschenrechtsperspektive (Abstract). Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/qdhz


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