Weibliche Sodomie (Abstract)
»Diese aber Glieder affectiren und damit contra naturum agiren, so ihnen die Natur ganz u. gar versaget«: Geschlechtlich und sexuell uneindeutige Körper in Gerichtsakten zu weiblicher Sodomie (15.-18. Jahrhundert)
Eva Marie Lehner
Weibliche Sodomie ist ein Terminus, den der Historiker Helmut Puff eingeführt hat, um eine rhetorische Strategie und sprachliche Lücke in vormodernen Gerichtstexten ausmachen zu können, die weibliche Homosexualität, Geschlechtswechsel und andere soziale und körperliche Abweichungen umfasst, ohne diesen Straftatbestand begrifflich klar benennen zu können.
Es sind für die Frühe Neuzeit und den deutschsprachigen Raum nur sehr wenige Gerichtstexte überliefert, die weibliche Sodomie verhandeln. Nichtsdestotrotz scheinen mir diese Quellen sehr aufschlussreich zu sein, zeigen sie doch den Umgang der Obrigkeit mit geschlechtlich und sexuell nicht eindeutigen Körpern und Praktiken. Zudem konnte die historische Kriminalitätsforschung zeigen, dass quellenkritische Untersuchungen von Gerichtsakten (im Vergleich bspw. zu rein normativen Rechtsordnungen) auch Einblicke in das Alltagsleben von Menschen eröffnen, über die wir ansonsten wenig oder gar nichts wissen.
Auffällig ist an den Gerichtstexten zu weiblicher Sodomie, dass sie – im Unterschied zu anderen sexuellen Strafdelikten – ein ungewöhnlich explizites und detailliertes Interesse am Körper der Angeklagten und an den körperlichen und sexuellen Praktiken der Protagonistinnen aufweisen. Um den Strafbestand bestimmen zu können, für den es keinen Begriff gab, wurden zwar juristische und medizinische Referenztexte über Hermaphroditismus und Tribadie herangezogen, diese waren aber meist nicht zielführend. Im Verlauf der Gerichtsverhandlungen wichtiger und aussagekräftiger für die Obrigkeit waren Praktiken des Geschlechtertausches und die konkreten geschlechtlichen und körperlichen Handlungen. Das Gericht interessierte sich in diesem Zusammenhang bspw. für das Urinieren im Stehen, den Verkehr mit Prostituierten und vor allem für den konkreten Vollzug des Geschlechtsaktes, der den männlichen Juristen und Gerichtspersonen ein ungelöstes Rätsel blieb. Minutiöse Fragen an die Angeklagten und Zeugen nach den konkreten sexuellen Praktiken, der Häufigkeit und Anzahl der
Partnerinnen, nach verwendeten Penisprothesen (hierbei wird die materiale Beschaffenheit, Größe und Form genauestens dokumentiert), nach der Menge des Samens und den körperlichen wie emotionalen Reaktionen der Partnerinnen werden ausgebreitet.
Einer begrifflichen Leerstelle, einer fehlenden Definition für einen Strafbestand haben wir es also u.a. zu verdanken, dass in einigen frühneuzeitlichen Gerichtstexten geschlechtlich und sexuell uneindeutige Körper und Praktiken verhandelt werden. In diesen Verhandlungen wird deutlich, dass die zeitgenössischen Geschlechterkonstruktionen zirkulieren zwischen sozialen Praktiken (Kleider-, Rollen- und Geschlechtertausch usw.) und körperlichen Praktiken (sexuelle Handlungen, Penisprothese usw.), um damit einer Uneindeutigkeit Herr zu werden. Die Texte zu weiblicher Sodomie stellen mich vor die Frage und das Problem, was genau unter uneindeutigen Körpern zu verstehen ist? Zeigen doch die Gerichtstexte zu weiblicher Sodomie, gerade weil hierfür ein klares und eindeutiges begriffliches Instrumentarium fehlt, dass auch uneindeutige Körper erst einmal diskursiv hergestellt werden müssen. Denn schauen wir uns die Protagonist/innen, ihre Lebensgeschichten und Beziehungen an, so wie sie uns in den Gerichtsakten präsentiert werden, scheinen diese eindeutige und »normale« Leben geführt zu haben, bis sie vor Gericht kamen und zu einem Casum wurden.
Mit der Analyse von Gerichtsakten zu weiblicher Sodomie möchte ich sowohl die normierenden obrigkeitlichen Prozesse herausarbeiten, als auch Praktiken dechiffrieren, die in den Gerichtstexten Uneindeutigkeiten bezüglich Geschlecht, Körper und Sexualität produzierten.