Künftiger Geschlechtseintrag für inter*: “anderes”, “weiteres”, “diverses” Geschlecht?
Wie der SPIEGEL und ihm folgend zahlreiche Zeitungen (FAZ, SZ, Merkur, usw.) melden, gibt es einen ersten Entwurf einer Novelle des Personenstandgesetzes, das den Geschlechtseintrag für interesexuelle Menschen in Deutschland neu regeln soll. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber letzten Herbst bis Ende 2018 Zeit gegeben, das Personenstandsgesetz so neu zu fassen, dass entweder kein Geschlecht mehr erfasst oder aber die Möglichkeit eines positiven Geschlechtseintrag (im Gegensatz zu einem “Nicht-Eintrag”) für intersexuelle Menschen möglich werde.
Laut SPIEGEL sieht der Entwurf aus dem Innenministerium vor, dass Intersexuelle den Geschlechtseintrag “anderes” erhalten können; hingegen sollen Justizministerin Barley und Familienministerin Giffey diese BEgrifflichkeit ablehnen und stattdessen “weiteres” Geschlecht (Barley) bzw. „divers“ oder „inter“ (Giffey) bevorzugen. Außerdem gibt es Uneinigkeit, ob erst Jugendliche mit 14 Jahren – so offenbar der Entwurf – oder nicht auch schon Kinder über das eingetragene Geschelcht entscheiden dürften.
Während der Entwurf aus dem Innenministerium vom SPIEGEL zu Recht als “Minimallösung” bezeichnet wird, deutet sich an, dass das Justizministerium eine “größere” Lösung bevorzugen könnte, insofern Barley offenbar zugleich auch den Geschlechtseintrag für Transsexuelle neu regeln will.
Link zum SPIEGEL-Beitrag: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/drittes-geschlecht-barley-und-giffey-blockieren-horst-seehofers-entwurf-a-1208501.html
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Christof Rolker (19. Mai 2018). Künftiger Geschlechtseintrag für inter*: “anderes”, “weiteres”, “diverses” Geschlecht? Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qdr4