Bundesverfassungsgericht: Binärer Geschlechtseintrag verfassungswidrig
Heute – immer noch am Geburtstag von Adélaïde Herculine alias Alexina alias Camille alias Abel Barbin! – wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober diesen Jahres zu dem Urteil gekommen ist, dass die aktuelle Regelung des Personenstandes verfassungswidrig sei. Insbesondere sei es für intersexuelle Menschen nicht hinnehmbar, dass es entweder nur zwei eintragungsfähige Geschlechter gebe oder (denn das ist die aktuelle Rechtslage) drittens kein Geschlecht eintragen lassen zu können. Letzteres war in Deutschland möglich, seit unzutreffende Eintragungen des Geschlechts gestrichen werden können, ohne dass deshalb notwendigerweise “männlich” oder “weiblich” neu

Bild: Wo St 01 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BVerfG_Sitzungssaal.jpg)
eingetragen werden müsse (siehe https://intersex.hypotheses.org/3770). Der Gesetzgeber ist nun, und zwar bis Ende nächsten Jahres, aufgefordert, eine neue, verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Möglich seien sowohl die Einführung weiterer Einträge neben “weiblich” und “männlich” als auch der Verzicht auf eine Erfassung des personenstandrechtlichen Geschlechts. Der Leitsatz und der vollständige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind im Netz verfügbar.
Das Urteil ist ein Erfolg für Vanja, die Kampagne “Dritte Option” (http://dritte-option.de/) und die drei Juristinnen, die die Verfassungsklage verfasst haben, RA’in Katrin Niedenthal, Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett. Es ist und bleibt spannend, was nun passiert. Jetzt geht die Meldung erst einmal durch Presse, TV und das Netz, das Blog wird dranbleiben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christof Rolker (8. November 2017). Bundesverfassungsgericht: Binärer Geschlechtseintrag verfassungswidrig. Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/qdq9
Eine Antwort
[…] Berichterstattung zum aktuellen Verfassungsgerichtsurteil zum deutschen Personenstandsrecht geht weiter, allerdings weniger intensiv, als ich es erst erwartet hätte (siehe hier […]