Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

„N. O. Body – Aus eines Mannes Mädchenjahren“ – von einer Medizinhistorikerin neu gelesen II: Geburt und Hebamme

Geburt und Hebamme[1]

Titelblatt der Ausgabe von 1907. Dies ist der zweite von vier Beiträgen von Marion Hulverscheidt zu “N.O. Body”: Teil I: Hinführung und Fragestellung  Teil II: Geburt und Hebamme  Teil III: Arztkontakte  Teil IV: Jüdischer Kontext Teil V: Diskussion und Resümee

Martha Baer wurde am 20. Mai 1885 in Arolsen im Waldecker Land als jüngstes von sechs Kindern der jüdischen Eheleute Bernhard Baer und Lina geb. Löwenberg geboren. In dieser Stadt mit etwa 2500 Einwohnern wirkten in diesem Jahr zwei von der Stadt angestellte Hebammen. Dies scheint bei einer Geburtenzahl von 46-47 pro Jahr angemessen.[2] Von einer jüdische Hebamme wird nicht berichtet und ob eine freie Hebamme Lina Baer Beistand bei dieser sechsten Entbindung geleistet hat, ist nicht bekannt. Die Archivalien der Stadt Arolens geben Kenntnis über die Hebammentätigkeit der Witwe Schäffer, die bereits 1873 auf ihr 14jähriges Wirken in Arolsen hinwies, um eine Zulage für ihre Entlohnung zu erhalten.[3] Sie hatte ihre Ausbildung in Marburg erhalten, unter welchem Lehrer ist nicht bekannt. Erst seit dem 1. April 1885 war Marie Hoßfeld, geb. Spangenberg in Arolsen tätig. Hoßfeld hatte wie ihre Kollegin auch, die Ausbildung auch an der Hebammenlehranstalt in Marburg absolviert.[4] Dort war seit 1883 Johann Friedrich Ahlfeld (1843-1929) der Direktor der Königlichen Entbindungs- und Hebammenlehranstalt.[5] Dieser hatte 1880-82 ein zweibändiges Werk über die Missbildungen des Menschen veröffentlicht, in dem er über Doppelmissbildungen und Spaltbildungen und auch über Hermaphroditen dozierte und seine Ausführungen mit Kasuistiken aus der Literatur unterfütterte.[6] Als Zielpublikum intendierte er wohl eher Ärzte und akademisch gebildete Leser als die einfache Hebamme auf dem Land. Doch könnte es auch durchaus möglich sein, dass Ahlfeld in seinen Lehrveranstaltungen für Hebammen auf die ein oder andere Missbildung und die durch sie bedingten Schwierigkeiten während Geburt und Wochenbett eingegangen ist. Auf diese hatte bereits die berühmte französische Madam Marie Ann Boivin (1773-1841) in ihrem auch ins Deutsche übertragenen Lehrbuch für Hebammen hingewiesen. Sie mahnt, das Neugeborene nach dem ersten Bade genau zu untersuchen. Und weiter: „Man untersucht auch mit Aufmerksamkeit die Geschlechtstheile. Ich hatte Gelegenheit, zwey männliche Kinder zu sehen, die nach ihrer äussern Bildung in der Civilliste (état civil) als weibliche Kinder aufgeführt waren.“[7] Deren Bildungsfehler beschreibt Boivin als Spaltung des Scrotum bei beiden, und Hypospadie bei dem einen Kinde.

Ahlfeld hatte also die Hebamme Marie Hoßfeld ausgebildet. Er empfahl sie, als der Bürgermeister von Arolsen an der Marburger Hebammenanstalt um eine zweite Hebamme nachsuchte. Marburg gehörte zu der Zeit zu Kurhessen und liegt knapp 90 km entfernt von Arolsen.

Warum für eine städtische Hebamme in der Residenzstadt Arolsen in Marburg angefragt wurde, erklärt sich aus der besonderen politischen Situation: das Fürstentum Waldeck mit der seit 1712 benannten Residenzstadt Arolsen war seit 1848 mit der Grafschaft Pyrmont vereint. Es gehörte nicht zu Hessen. In der nur 45 km südöstlich entfernt liegenden Stadt Kassel gab es am vom Landgrafen Karl 1709 gegründeten Collegium Carolinum Cassel eine medizinische Fakultät, an der Georg Wilhelm Stein der Ältere (1737-1803) ab 1763 eine außerordentliche Professur innehatte und auch dem Accouchierhaus vorstand. Steins zweibändige Lehre der Geburtshülfe erschien erstmals 1770; das Hauptaugenmerk liegt auf der Schwangeren bzw. der Gebärenden, dem Kind werden nur wenige Paragraphen gewidmet, die sich mit der Zwillingsgeburt und dem lebensschwache Kind beschäftigen. Das Geschlecht des Kindes oder angeborene Fehlbildungen werden nicht erwähnt. Stein der Ältere erhielt 1791 einem Ruf nach Marburg auf eine ordentliche Professur, richtete dort eine Entbindungsanstalt ein, die 1792 eröffnet wurde. Das Collegium Carolinum in Kassel stellte jedoch den Lehrbetrieb 1791 ein. Steins Hauptwerk wurde der 7. Auflage zwischen 1825-1827 von seinem Neffen Georg Wilhelm Stein dem Jüngeren (1773-1870) besorgt. Dieser wurde auch sein Nachfolger in Marburg, bis er Hessen verließ und1817 nach Bonn auf die dortige Professur wechselte.

Die 50 km nordwestlich von Arolsen entfernt liegende Stadt Paderborn war katholisch ausgerichtet, gehörte aber nach dem Wiener Kongress zu Preußen. Ab 1839 war das Paderborner Hebammenlehrinstitut für die Hebammenausbildung der ganzen Provinz Westfalen zuständig. Marburg, die Ausbildungsanstalt der Hebammen Schäffer und Hoßfeld war, wie Arolsen, protestantisch geprägt.

Die Hebammen im Fürstentum Waldeck das 1878 in Berlin erschienene ‚Lehrbuch der Geburtshülfe für die preussischen Hebammen’ aus dem Verlag von August Hirschwald mit sich zu führen.[8] Seit 1815 gab es in Preussen amtliche Hebammenbücher, die den Hebammen als Stütze in der Ausbildung, aber auch als Katechismus und Nachschlagewerk dienen sollten.[9] Darin wird auf Missbildungen des Kindes in § 307 verwiesen, wonach die Hebamme bei jeglicher Geburtsverzögerung um ärztliche Hilfe nachsuchen solle und auch Missbildungen des Kindes bei dessen Untersuchung erkenne [10]:

„Daß die Hebamme solche missgebildeten Kinder der Mutter nicht gleich nach der Geburt, und auch später nur sehr vorsichtig, zeigen solle und alsbald einen Arzt herbeirufen müsse, versteht sich von selbst.“

Explizit werden hier weder die Hypospadie noch der Hermaphroditismus als mögliche Missbildung genannt. In der im Anhang dieses Lehrbuches abgedruckten Hebammenordnung wird auf das Reichsgesetz zur Beurkundung des Personenstandes verwiesen, welches in § 18 ausführt, dass auch die bei der Geburt anwesende Hebamme zur Anzeige derselben verpflichtet ist. Nicht explizit angegeben ist, wie sie sich in unbestimmbaren Verhältnissen zu verhalten hat.

Im amtlichen preußischen Hebammen-Lehrbuch von 1905 findet sich unter dem Abschnitt „Abweichungen von dem regelmäßigen Verlauf der Geburt“ ein Kapitel zu den Regelwidrigkeiten von Seiten des Kindes. Hier findet sich ein Unterkapitel zu „Die Mißbildungen des Kindes“:

„[…] Zu erwähnen sind ferner: Verunstaltungen der Geschlechtsteile des Kindes, sodaß die Hebamme nicht recht erkennen kann, ob das Kind männlichen oder weiblichen Geschlechts ist; (…) Der stets benachrichtigte Arzt wird in allen diesen Fällen entscheiden, ob und was zu geschehen hat. Niemals ist der Mutter sogleich von der Mißbildung Mitteilung zu machen, sondern man bereite sie allmählich darauf vor.“

In der Dienstanweisung für die Hebammen im Königreich Preußen, die sich im Anhang von von Friedrich Kirsteins Leitfanden für den Hebammenunterricht, erschienen 1912, [11] findet sich unter § 3 Anzeige der Geburt:

„Hat die Hebamme Zweifel über das Geschlecht des Kindes, so soll sie vor der Anzeige der Geburt für die Zuziehung eines Arztes Sorge tragen.“

Die bei der Geburt anwesende Hebamme hat entsprechend der Hebammenordnung gehandelt und das Herbeiholen eines Arztes empfohlen. Damit hatte sie ihrer Pflicht Genüge getan.

Magnus Hirschfeld nahm 1906 in seinen Ausführungen zur irrtümlichen Geschlechtsbestimmung auch auf die Rolle der Hebammen Bezug. Diese müssten in solchen Fällen dazu verpflichtet werden, einen Arzt hinzuzuziehen. Er formulierte [12]:

„Bestehen bei einem Neugeborenen nach Hinzuziehung eines Arztes, auf die in solchen Fällen hinzuweisen die Hebammen verpflichtet sein müssten, Zweifel über die Geschlechtszugehörigkeit, so erscheint es wissenschaftlich allein gerechtfertigt, das Kind bei Standesamte als unbestimmten oder zweifelhaften Geschlechts anzumelden“.

Wusste Hirschfeld nicht, dass sie per Hebammenordnung schon dazu verpflichtet, in Fällen von Missbildungen stets einen Arzt hinzuzuziehen? Oder war dies lediglich ein rhetorischer Kniff von ihm um auf die von ihm und anderen entstandene missliche Situation durch den Wechsel vom Preußischen Landrecht zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Jahr 1900? Im Preußischen Landrecht war es Personen zweifelhaften Geschlechts ausdrücklich erlaubt, im 18. Lebensjahr[13] selbst zu entscheiden, in welchem Geschlecht sie leben wollten. Diese Bestimmungen gab es im BGB nicht mehr, womit das von der Hebamme angegebenen Geschlecht eine stärkere Bedeutung erlangte. [14]

Unter § 6 der Hebammenordnung wird das Verhalten gegen Ärzte formuliert. Hier steht, dass sie…“über ihre Wahrnehmungen im Berufe gewissenhaft und ausführlich Auskunft erteilen“ solle. Unter § 14 wird ihre Pflicht zur Verschwiegenheit ausgeführt: „Die Hebamme soll über alles, was ihr in ihrem Berufe anvertraut wird, oder was sie sonst im Hause der Pflegebefohlenen sieht oder hört, auch über körperliche Fehler, geheime Gebrechen, häusliche Verhältnisse u.s.w. strengstes Stillschweigen bewahren, abgesehen von dem, was dem Arzte oder der Behörde pflichtgemäß mitzuteilen ist (s. §§ 6, 15 und 16)“. Interessant ist darüber hinaus, dass unter § 34 in einer ausführlichen Liste ausgeführt wird, was die Hebamme dem Kreisarzt zu melden habe. Hier sind keinerlei Fehlbildungen des Kindes aufgeführt sind, wohl aber jegliche Art von Infektionen.

Die in der Autobiographie von N. O. Body geschilderte Hebamme hatte, als sie nach der Inspektion des Neugeborenen unsicher war, ob es sich um ein Mädchen oder einen Buben handelte, den Vater verständigt und diesem empfohlen einen Arzt beizuziehen. Damit hatte sie das getan, was nach der Hebammenordnung, die sie, weil im stets mitzuführenden Lehrbuch abgedruckt war, bei der Hand hatte, von ihr verlangt wurde. Ob es sich bei dieser Hebamme um die etablierte Witwe Schäffer oder um die gerade neu in die Tätigkeit der Stadthebamme aufgenommene Marie Hoßfeld handelte, ist nicht bekannt. N. O. Body schreibt, dass „die Hebamme durch eine größere Geldsumme zum Schweigen“ verpflichtet wurde „damit diese ‚scheußlich unangenehme Sache’ nicht in weiteren Kreisen bekannt werde“ (S. 21). Inwieweit dies möglich sein kann, dass eine Hebamme Schweigegeld annimmt, bleibt im Deutungsraum. Hebammen verdienten Ende des 19. Jahrhunderts eher wenig, sie litten Not, die Witwe Schäffer hatte mehrfach bei der Stadt Arolsen um eine Gehaltserhöhung nachgesucht.

Bemerkenswert ist, dass N. O. Body eine Hebamme und deren Zweifel am Geschlecht erwähnt und damit die Aufmerksamkeit der heutigen Leser*innen darauf lenkt, dass es neben dem ärztlichen Stand auch noch die Hebammen gab und gibt, die als erste mit dem Dilemma der unklaren Geschlechtsbestimmung konfrontiert waren und sind.[15]

 

[1] Dieser Abschnitt profitiert stark von intensiven Diskussionen und gemeinsamen Archivbesuchen mit Christine Loytved und Nora Szasz, denen ich herzlich für diese anregenden Stunden danke.

[2] Stadtarchiv Arolsen IX Gesundheitswesen Abt. 2. Konv. 3 Fasc. 8; Schreiben des Bürgermeisters vom 8.2.1894 über die Situation der Hebammen in Arolsen.

[3] Stadtarchiv Arolsen IX Abt. 2. Konv. 3 Fasc. 7 Hebamme Schäfer: Bittgesuch um Gewährung der bewilligten jährlichen Zulage vom 29. April 1873.

[4] Stadtarchiv Arolsen IX Gesundheitswesen Abt. 2. Konv. 3 Fasc. 6

[5] „Ahlfeld, Johann Friedrich“, in: Professorenkatalog der Philipps-Universität Marburg <http://www.uni-marburg.de/uniarchiv/pkat/details?id=10488> (Stand: 9.11.2016)

[6] Ahlfeld, Johann Friedrich: Die Missbildungen des Menschen; eine systematische Darstellung der beim Menschen Angeboren vorkommenden Missbildungen und Erklärung ihrer Entstehungsweise. Leipzig 1880

[7] Boivin, Marie Ann: Handbuch der Geburtshülfe, nach den Grundsätzen der Entbindungs-Anstalt zu Paris, und denen der berühmtesten in- und ausländischen Geburtshelfer. Nach der 3. Ausgabe des Originals übersetzt von Ferdinand Robert. Krieger, Kassel 1829, S. 394-395, vgl. http://reader.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10248053.html  MArie Ann Boivin hatte 1828 die Ehrendoktorwürde der Universität Marburg erhalten.

[8] Stadtarchiv Arolsen IX Gesundheitswesen Abt. 2. Konv. 3 Fasc. 6

[9] Zillich, Reinhold: Das preußische Kultusministerium und die amtlichen Hebammenlehrbücher 1815–1904, in: Schäfer, Daniel (Hg.) Rheinische Hebammengeschichte im Kontext. Kassel 2010, S. 159-196; der Autor betont, dass Hebammenlehrbücher und Hebammenordnungen bislang nur unzureichend erforscht wurden, vgl. S. 160, Fußnote 3.

[10] Lehrbuch der Geburtshülfe für die Preussischen Hebammen Berlin 1878 Verlag von August Hirschfeld S. 229, im Internet unter https://archive.org/stream/lehrbuchdergebu00anggoog#page/n251/mode/1up

[11] Diese Dienstanweisung wurde in den Hebammenlehrbüchern abgedruckt, vgl. z. B. Kirstein, Friedrich: Leitfaden für den Hebammenunterricht. Berlin/Heidelberg, 1912: S. 161-171, hier S. 162. Nora Szász sei herzlich gedankt für diese Hinweise.

[12] Hirschfeld, 1907, S. 216.

[13] Die Volljährigkeit erlangte man erst mit dem 21. Geburtstag.

[14] Hirschfeld 1906, 614. Plett, K., 2000, S. 182.

[15] Der in der aktuellen Diskussion um Intersexualität verwendete Terminus des „Hebammengeschlechts“ findet sich nicht in der schriftlich niedergelegten Diskussion um Probleme und Dilemmata der Intersexualität im 19. Und frühen 20. Jahrhundert. Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. hat einen Ratgeber für Hebammen herausgegeben, vgl. http://docplayer.org/46488873-Ratgeber-fuer-hebammen-was-ist-es-denn-intersexualitaet-dsd.html
Der Deutsche Hebammenverband hat im Jahr 2011 dem Deutschen Ethikrat eine Stellungnahme zur Situation von Menschen mit Intersexualität in Deutschland gegeben, vgl. http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/dhv-stellungnahme-intersexualitaet.pdf


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
marionhulverscheidt (14. November 2017). „N. O. Body – Aus eines Mannes Mädchenjahren“ – von einer Medizinhistorikerin neu gelesen II: Geburt und Hebamme. Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qdqe


Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. 24/05/2018

    […] Marion Hulverscheidt zu „N.O. Body“: Teil I: Hinführung und Fragestellung Teil II: Geburt und Hebamme Teil III: Arztkontakte Teil IV: Jüdischer Kontext Teil V: Diskussion und […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.