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Rechtsstellung von Inter* in Frankreich

Der französische Menschenrechtsbeauftragte (wenn das eine brauchbare Übersetzung von Défenseur des droits ist) hat im Senat einen Vorschlag einer Gesetzesnovelle eingebracht, wie Benjamin Moroch-Puech berichtet (https://sexandlaw.hypotheses.org/118).

Demnach sollte es eine längere Zeit als momentan möglich sein, das Geschlecht eines neugeborenen Kindes nicht festzulegen bzw. eintragen zu lassen, das eingetragene Geschlecht soll mehr nicht in Ausweispapieren angegeben werden, und es wird ein öffentlicher Entschädigungsfonds angeregt, um intersexuelle Opfer medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen zu entschädigen. Der Volltext hier

http://www.defenseurdesdroits.fr/fr/publications/avis-au-parlement/17-04

Christof Rolker

Prof. Dr. Christof Rolker, Historiker an der Universität Bamberg.

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Christof Rolker (28. Februar 2017). Rechtsstellung von Inter* in Frankreich. Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 11. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/qdpv


Christof Rolker

Prof. Dr. Christof Rolker, Historiker an der Universität Bamberg.

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