Urteil: Kein Geschlechtseintrag “divers” in Österreich
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in Linz hat ein Urteil zum Geschlechtseintrag in Personenstandsregister
gefällt (LVwG-750369/5/MZ/MR vom 05.10.2016), das in der Sache dem am Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelten Fall ähnelt (siehe https://intersex.hypotheses.org/3770). Alex Jürgen hatte die Korrektur seines Geschlechtseintrag von “männlich” in “inter” (oder einen anderen nichtbinären Eintrag, ersatzweise die Streichung des Eintrags) beantragt und gegen die Ablehnung geklagt. Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die “Gesamtrechtsordnung” davon ausgehe, dass jeder Mensch entweder Frau oder Mann sei; aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision ausdrücklich zugelassen. Auch in Österreich ist “Geschlecht” nicht gesetzlich normiert – es gibt zwar Vorschriften, dass ein Geschlecht in Personenstandsregister einzutragen sei, aber keine gesetzliche Regelung, welche Geschlechter es geben könne.
Pressemitteilung: https://www.lvwg-ooe.gv.at/Medienmitteilung_zu_LVwG_750369_Steyr.pdf
Text der Entscheidung: http://www.lvwg-ooe.gv.at/15008_DEU_HTML.htm
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Christof Rolker (17. Oktober 2016). Urteil: Kein Geschlechtseintrag “divers” in Österreich. Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qdog