BGH: Kein Eintrag “inter/divers”
Laut einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung hat der Bundesgerichthof (Aktenzeichen: XII ZB 52/15) am 22.06.16 entschieden, dass ein Eintrag “inter” oder “divers” im Geburtenregister nicht zulässig ist. Er wies damit eine Klage eines zwischengeschlechtlichen Menschen ab. Vorerst nur ein paar Links zur Entscheidung:
Die Presseerklärung des BGH:
Der Beschluss selbst:
Pressemitteilung von “Dritte Option” (die die klagende Person unterstützt hatten):
http://dritte-option.de/der-bgh-hat-entschieden-unsere-pressemittelung-dazu/
beck aktuell:
Kommentar in der taz:
http://www.taz.de/Kommentar-BGH-Urteil-zu-Intersexualitaet/!5329100/
Kurzer Beitrag in der F.A.Z.:
Das Deutschlandradio berichtet ebenfalls:
und auch die ZEIT:
Die Bebilderung in taz, F.A.Z. und ZEIT legt übrigens nahe, dass die dpa nur ein Symbolbild für Intersexualität hat…
UPDATE 06.08.16: Auch Zwischengeschlecht.info hat einen (kritischen) Beitrag zum Urteil:
UPDATE 07.08.06: Deutsche Welle (englisch):
Have a look here for Reuters and AP, respectively; and I added a short post in English myself: https://intersex.hypotheses.org/3791
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christof Rolker (5. August 2016). BGH: Kein Eintrag “inter/divers” Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qdnj
2 Antworten
[…] ich gestern schon kurz geschrieben hatte, hat der BGH eine Klage eines intersexuellen Menschen auf Änderung des Eintrags im […]
[…] Court of Justice (Bundesgerichtshof) on intersex – see here for a previous post in German and here for a few links – is making it to the English-speaking media. Have a look here for Reuters and AP, […]