Zählmarken, Karteikarten und andere hippe Aspekte des Bloggens mit der VG Wort

Wer wissenschaftlich bloggt, hat vorher meist auch Printpublikationen veröffentlicht, und kennt (soweit er dies in Deutschland getan hat), auch die VG Wort. Diese vertritt Autor_innen gegenüber Dritten, um bestimmte Vergütungsansprüche wahrzunehmen; kurz gesagt, sammelt die VG Wort von Herstellern von Kopiergeräten usw. Abgaben ein und verteilt diese unter den von ihr vertretenen Rechteinhabern. Außer Letzteren beteiligt die VG Wort auch Verlage an den Ausschüttungen, und zwar in erheblichem Umfang; diese langjährige Praxis ist inzwischen als nicht satzungsgemäß angefochten worden und wird derzeit gerichtlich überprüft (siehe dazu die Beiträge in Stefan Niggemeiers Blog, u.a. hier und hier und zuletzt hier; demnächst, am 10. März 2016, wird weiterverhandelt). Auch Publikationen im Internet zählen zu den Werken, für die Autor_innen ihre Ansprüche durch die VG Wort vertreten lassen können. Anders als Sascha Förster es noch 2015 erleben musste, ist hypotheses.org (die größte deutschsprachige Plattform für wissenschaftliches Bloggen) inzwischen wohl als “deutsche Homepage” im Sinne der VG Wort anerkannt. Zählpixel können in Posts auf hypotheses-Blogs eingefügt werden und damit zur “regulären” Ausschüttung angemeldet werden (umgekehrt entfällt die Möglichkeit der “Sonderausschüttung”).

1280px-Lernkartei_Vokabelbox

“Neue Vokabeln” für die VG Wort: “surf the internet”. Bild: Stefan-Xp. Quelle: WikiCommons. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Also, wie steht es mit der VG Wort aus Sicht eines hypothese-Bloggers? Voraussetzung ist u.a., dass man einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort hat (und eine Karteinummer – die VG Wort macht nicht auf Retro, das heißt dort wirklich immer noch so!); wer wissenschaftlich publiziert, wird das ohnehin getan haben und hat sich seine Karteinummer hoffentlich auf einer Karteikarte notiert.

Anders als im Print-Bereich unterscheidet die VG Wort bei Publikationen im Netz nicht zwischen wissenschaftlichen und anderen Texten; unterschieden wird lediglich zwischen Prosa und Lyrik (für Letztere gilt die Mindestlänge von sonst 1800 Zeichen nicht). Die Auschüttung scheint (so verstehe ich den Plan hier) anteilig an die Urheber, deren Rechte die VG Wort ja satzungsgemäß vertritt, und an Verlage, denen sie gewohnheitsgemäß ebenfalls einen Teil der Vergütungen zukommen läßt (siehe oben). Ich vermute, dass für Beiträge auf hypotheses-Blogs keine Ausschüttung an Dritte (die Max-Weber-Stiftung?) erfolgt, sondern nur die Urheber berücksichtigt werden.

text

“Text” meint HTML. (Screenshot)

Der “Einbau” der Marken ist ziemlich einfach; über das VG Wort-Portal kann man sich Code-Schnipsel herunterladen, die einfach mittels Copy&Paste in die eigenen Beiträge eingefügt werden können. Dazu wechselt man in die Ansicht “Text” (statt “Visuell”, siehe links), läßt sich – wenn man technischer Laie wie ich ist – kurz, aber nur ganz kurz, vom Code mit seinen spitzen Klammern erschrecken, drückt einmal Ctrl+V, und das war’s auch schon. Wichtig: Nachdem man sie eingebaut hat und damit die Zählung beginnen kann, muss der VG Wort man später noch melden, dass und wo (eine oder mehrere URL) die Marken eingebaut sind.

Wie oft ein Beitrag aufgerufen werden muss, wird jeweils im Juni für das jeweils schon vergangene Jahr festgelegt. Erst dann – also immer erst im Folgejahr – ist eine Meldung im eigentlichen Sinne möglich: Dann erst teilt man der VG Wort mit, dass man für bestimmte Blog-Beiträge Anspruch auf Vergütung meldet. Spätestens jetzt muss die URL gemeldet werden, außerdem der Text selbst (der bis dahin ganz normal auch nachträglich geändert werden kann). Diese Meldung kann frühesten im Juni erfolgen, meldet man bis September, spricht die VG Wort von Auszahlungen Mitte Oktober. Für 2014 publizierte Beiträge (aktuellere Zahlen scheinen nicht vorzuliegen) lag die Mindestzahl der Visits bei 1500 und die Vergütung bei 12 Euro, für längere Texte und solche hinter Bezahlschranken gelten etwas andere Bedingungen:

Für das Jahr 2014 musste ein Text mit einer Länge unter 10.000 Zeichen 1500 Visits / Jahr erreichen. Bei einer Textlänge von zumindest 10.000 Zeichen hat sich der Mindestzugriff auf 750 Visits / Jahr reduziert (Anteiliger Mindestzugriff). Zählungen von Texten hinter Bezahlschranken werden ab dem Jahr 2016 mit Faktor 3 multipliziert.

Das klingt nach wenig Zugriffen, allerdings zählt die VG Wort zur Abschätzung der “Kopierwahrscheinlichkeit” nur Zugriffe von deutschen Servern aus. Kommen die Leser aus anderen Ländern, verwenden Sie Proxies, oder erkennt die VG Wort den Server aus anderen Gründen nicht als “deutsch”, zählen diese Zugriffe also alle nicht.

Wer das genauer wissen will, kann erstmal hier nachschauen:

https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf

https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf

http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/verteilungsplaene.html

http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html

Mich interessiert noch etwas anderes. Sascha Förster kam seinerzeit zum ernüchternden Schluss:

Für 99% aller Wissenschaftsblogs ist das METIS-Verfahren völlig uninteressant und reine Zeitverschwendung.

http://saschafoerster.de/2015/08/vgwort-und-blogs-tantiemen-fuer-wissenschaftliches-publizieren-teil-2/

und auch wenn es inzwischen etwas besser aussehen könnte, zum Schluss meine Frage an die wissenschaftlichen Blogger_innen unter den geneigten Lesenden: Hat denn jemand aus der community schon Erfahrung nicht nur mit Zählmarken usw., sondern tatsächlich der Ausschüttung? Da die Berechnung ja sowohl technisch wie auch sonst nach eigenen Kriterien läuft, kann ich mir gut vorstellen, dass es doch ein paar Fallstricke mehr gibt, als ich sehe. Da das im hypotheses-Universum zumindest noch nirgends erörtert wirden zu sein scheint, würde ich mich freuen, wenn die eine oder der andere über die Kommentare mir und anderen weiterhilft!

Christof Rolker

Prof. Dr. Christof Rolker, Historiker an der Universität Bamberg.

More Posts - Website


Christof Rolker

Prof. Dr. Christof Rolker, Historiker an der Universität Bamberg.

Das könnte dich auch interessieren …

5 Antworten

  1. Hallo Christof,
    so, jetzt habe ich auch Teil 3 fertig und wollte hier noch mal Bescheid sagen. 🙂
    http://saschafoerster.de/2016/04/vgwort-und-blogs-tantiemen-fuer-wissenschaftliches-publizieren-teil-3/

  2. Nachtrag: Im erwähnten Rechtsstreit gibt es inzwischen ein Urteil zugunsten der Rechteinhaber und zuungunsten der Verlage:
    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bgh-kippt-ausschuettung-von-verwertungsgesellschaft-wort-14190907.html

  3. Lieber Christof, Dein Artikel erinnert mich daran, dass ich dringend die VGWort-Reihe fortsetzen sollte. Artikel Nr. 3 der Reihe liegt schon etwas länger in meiner To-Do-Liste, nur die Zeit. Tatsächlich habe ich letztes Jahr 30€ verdient, 3 Artikel haben es geschafft. Aber alleine die Meldung der drei Artikel hat wieder so viel Zeit verschlungen (manuelles Copy-Paste aller Texte in unhandliche Formulare), dass ich bei meiner Einschätzung bleibe: Die VGWort-Meldung ist für die wenigsten WissenschaftlerInnen interessant.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search