Hermaphroditen in den Digesten (Kommentar)
Gerade habe ich die Digestenstellen zu Hermaphroditen übersetzt. Dazu ein kurzer Kommentar:
- Zunächst einmal setzen alle diese Rechtsbestimmungen voraus, dass die rechtliche Stellung von Männern und Frauen sehr unterschiedlich ist, Frauen also in vielen Bereichen eine schlechtere Rechtsstellung hatten, wie es Papian ganz freimütig schreibt und wie es auch in die Digesten Eingang fand. (Deshalb habe ich Dig. 1.5.9. überhaupt mit übersetzt.) Nach römischen Recht konnten z.B. nur freie Männer Testamente bezeugen, hermaphroditi sind je nach überwiegendem Geschlecht (qualitas sexus incalescentis, siehe unten) entweder wie Männer dazu berechtigt, oder wie Frauen nicht dazu berechtigt.
- Die Digesten setzen implizit auch voraus, dass “Geschlecht” vor allem körperlich bestimmt wird und dass Körper eben nicht in zwei, sondern in mindestens vier Kategorien fallen (Männer, Frauen, Hermaphroditen und die von mir hier beiseitegelassenen Eunuchen).
Hermaphroditen werden nach den drei Digesten-Stellen in ganz verschiedenen Kontexten rechtlich dem Geschlecht zugeordnet, das “in” ihnen überwiege, was darauf hinweist, dass das Geschlecht nicht oder jedenfalls nicht in offenkundiger Weise an den äußeren Geschlechtsmerkmalen abzulesen ist. Alle drei Digesten-Stellen verwenden dabei leicht unterschiedliche Ausdrucksweisen, von denen mir eine beim Übersetzen Probleme bereitet hat: Die qualitas sexus incalescentis in Dig. 22.5.15.
Ich denke, der Vergleich mit den beiden anderen Digesten-Stellen (Dig. 1.5.10 und 28.2.6, 2) führt am ehesten zu einer Lösung. In Dig. 1.5.10 ist vom Geschlecht (sexus) die Rede, das in ihm, also dem Hermaphroditen, überwiege (qui in eo praevalet). Auch Dig. 28.2.6, 2 heißt es, dass ein Hermaphrodit rechtlich als Mann gilt, wenn die Männlichkeit in ihm “überwiege” oder “stärker” sei. Diese beiden Stellen sind insofern einfacher, als sie sich leichter verallgemeinern lassen: Dasjenige Geschlecht, das “in” einem geschlechtlich erst einmal uneindeutigem Menschen “überwiegt”, ist rechtlich entscheidend. Daher darf man wohl auch den Ausdruck qualitas sexus incalescentis so verstehen, auch wenn andere Übersetzungen vorgeschlagen worden sind. Die Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass incalescere so viel wie “hitzig sein” heißt – was angesichts antiker medizinischer Vorstellungen gut zum Überwiegen des männlichen Geschlechts passt (Männerkörper, so dachte man, seien “heißer” als Frauen)
Den “asymmetrischen” Ausdruck erkläre ich mir so, dass die gesamte Perspektive geschlechts-asymmetrisch ist. Zwar kann man ohne allzu große Probleme eine geschlechtssymmetrische Rekonstruktion vornehmen – manche Menschen sind Männer, manche Frauen, und andere körperlich weder das eine noch das andere, rechtlich aber je nach dem doch wieder als Männer oder Frauen zu behandeln. Aber dem Wortlaut nach geht es in den Digesten eben doch immer darum, unter welchen Bedingungen ein Hermaphrodit rechtlich als Mann zu behandeln sei. Das mag mit der männlichen Perspektive der beteiligten Jursten zu tun haben, das mag auch damit zusmmenhängen, dass es angesichts der Rechtsstellung der Frau in den Digesten (wie es im römischen Alltag aussah, ist wieder eine andere Frage) einfach unattraktiv war, als Hermaphrodit eine Anerkennung als Frau erreichen zu wollen. Dazu passt jedenfalls, dass der Hermaphrodit grammatisch männlich ist (immer hermaphroditus, nie hermaphrodita, und Augustinus wusste auch, warum: weil ein Mensch im Zweifelsfall immer mit dem “würdigeren” Status, der ihm zukommen könnte, bezeichnet werden sollte), und dazu passt auch, dass fast alle antiken Geschichten von Menschen, die ihr Geschlecht wechselten, in Richtung Mann gingen.