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Der Hermaphrodit als Skandalon

  1. Der Hermaphrodit als Skandalon: Naturalisten, Criminalisten und ihre Expertise

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Dieser Blogpost ist der fünfte einer Reihe von Beiträgen, die auf den Vortrag von Andrea Moshövel auf dem Symposion “Männlich-weiblich-zwischen” (September 2015) zurückgehen. Siehe hier für den ersten Beitrag.

Das letzte hier zu behandelnde Beispiel wird ebenfalls im FWB zitiert, auch wenn es streng genommen nicht mehr in den Zeitraum des Frühneuhochdeutschen fällt. Es entstammt der im Jahre 1699 in Frankfurt a. M. gedruckten ‚Allgemeinen Schaubühne der Welt‘, einer Welt-Chronik in „annalistischem Zuschnitt“, die „einen auf insgesamt fünf Bände verteilten Rückblick über das jährliche Weltgeschehen im 17. Jahrhundert bietet“.51 Unter dem Berichtsjahr 1601 wird die Erzählung von einer natuͤrlichen Geschicht verzeichnet, die hier ebenfalls im Ganzen abgedruckt sei:

Ferner haben wir allhier zu gedencken einer natuͤrlichen Geschicht / so sich (laut vieler Scribenten Zeugnuͤß) in Italien zugetragen. Ein Teutscher / Namens Daniel Burckhamer von Buchheim / hatte sich fuͤr einen Soldaten unterhalten lassen / und mit einer Frauen verehlichet / der bringt gantz unvermuhteter Weise ein Kind zur Welt. Wie er fuͤr die Obrigkeit gefuͤhret wird / bekennt er / daß er ein Hermaphrodit oder Androgynos (das ist / ein Zwiethier oder Mann=Weib) sey / haͤtte sieben Jahr im Krieg / anfaͤnglich dem Kaͤyser in Ungarn / hernach dem Koͤnig in Spanien in Niederland gedienet / allwo er eine Nacht mit einem Spanier zu thun gehabt / und davon schwanger worden seyn muͤste. Dieser Fall hat der Naturalisten Discurse von Hermaphroditen erweckt / welche zwar nicht laͤugnen koͤnnen / daß die eusserliche Zeichen von beyderley Geschlecht bey manchem Kinde sich befinden / welches mit alten und neuen Exempeln zu bestaͤrcken ; aber beyde Geschlechte seyen doch nie gleich kraͤftig / so koͤnne auch die innerliche Leibs Constitution unmuͤglich beyderley seyn / sondern eines von beyden gehe mit der Zeit vor / welches sich an diesen Menschen erwiesen / den man bey seiner Geburt fuͤr ein Knaͤblein angesehen / und ihn Daniel in der Tauffe nennen lassen. Er hat aber nicht doͤrffen noch koͤnnen zweiffeln / wie dort in der Fabel die Fledermauß / ob sie unter die Maͤuse oder die Voͤgel zurechnen: Denn er empfunde ja an seinem Leibe wol / zu welchem Geschlecht er gehoͤrete / un̄ inclinirte. Seine Frau sagte auch: Daß sie nichts maͤnnliches an ihm verspuͤrt Zeit waͤhrenden Ehestandes / da er nun nach getriebener Hurerey sich gleichwol verheurathet / waͤre er einer schweren Straff schuldig gewest. Welche / weil sie in Kaͤyser Carls peinlicher Halsgerichts-Ordnung nicht zu befinden / von den Criminalisten auffs neue erdacht werden muͤsten. (Allg. Schau-Buͤhne 52, 24-53, 6)52

(„Ferner wollen wir uns hier an ein natürliches Ereignis erinnern, das sich (laut der Aussage vieler Schreiberlinge) in Italien zugetragen [hat]. Ein Deutscher namens Daniel Burckhamer von Buchheim hatte sich seinen Lebensunterhalt als Soldat bezahlen lassen und mit einer Frau verehelicht, der bringt ganz unvermuteter Weise ein Kind zur Welt. Wie er vor die Obrigkeit geführt wird, bekennt er, dass er ein Hermaphrodit oder Androgynus (das ist ein Zwitter oder Mannweib) sei. Er hätte sieben Jahre im Krieg, anfangs dem Kaiser in Ungarn, danach dem König von Spanien in den Niederlanden gedient, wo er eine Nacht mit einem Spanier zu tun gehabt hätte und davon schwanger geworden sein müsste. Dieser Fall hat die fachliche Expertise der Naturalisten auf den Plan gerufen, die zwar nicht leugnen können, dass die äußerlichen Merkmale von beiderlei Geschlechtern sich an manchem Kinde befinden können, was mit alten und neuen Exempeln zu unterstützen [sei]; aber beide Geschlechter seien doch nie gleich kräftig. So könne auch die innerliche Körperverfassung unmöglich beiderlei sein, eines von beiden gehe mit der Zeit vor, was sich an diesem Menschen erwiesen [habe], den man bei seiner Geburt als ein Knäblein eingestuft und ihn in der Taufe Daniel habe nennen lassen. Er hat aber weder zu zweifeln brauchen noch sollen, wie dort in der Fabel die Fledermaus, ob sie den Mäusen oder den Vögeln zuzurechnen [sei]: Denn er empfand ja an seinem Körper sehr wohl, zu welchem Geschlecht er gehörte und neigte sich dorthin. Seine Frau sagte auch, dass sie während der Zeit ihres Ehestandes nichts Männliches an ihm verspürt habe. Da er nun nach getriebener Unzucht sich trotzdem verheiratet [habe], wäre er einer schweren Strafe schuldig gewesen, welche, weil sie in Kaiser Karls peinlicher Halsgerichtsordnung nicht zu finden [sei], von den Kriminalisten aufs Neue erdacht werden müsste.“)

Auf die Einleitung und Berufung auf Aussagen vieler Schreiberlinge folgt zunächst eine ‚unaufgeregte‘ Feststellung des Sachverhalts:53 Ein Teutscher / Namens Daniel Burckhamer von Buchheim / Hatte sich fr einen Soldaten unterhalten lassen / und mit einer Frauen verehlichet / der bringt gantz unvermuhteter Weise ein Kind zur Welt. Anschließend wird der Versuch gemacht, diesen Vorfall unter verschiedenen Gesichtspunkten zu erklären und zu bewerten, wobei an erster Stelle die Selbstaussage Daniels vor den Trägern der weltlichen und geistlichen Macht steht, die in indirekter Rede wiedergegeben wird. Der Ausdruck hermaphrodit fällt gleich zu Beginn und fungiert zusammen mit dem bedeutungsverwandten Ausdruck androgynus nicht als Fremdbezeichnung oder Schimpfwort, sondern als Selbstbezeichnung. Ergänzt werden die beiden Fremdwörter durch zwei weitere bedeutungsverwandte Ausdrücke, die der Chronist von sich aus erklärend hinzufügt, nämlich um zwiethier und Mann=Weib.54 Vor allem die letztere Bezeichnung mit man- als Bestimmungs- und -weib als Grundwort mag darauf verweisen, dass der Chronist bereits an dieser Stelle Daniel vorrangig als Frau und nicht als Mann einstuft – vermutlich aufgrund der Tatsache, dass den Ausgangspunkt der Sachlage die Geburt eines Kindes bildet, die letztlich einen weiblichen Körper und weibliche Fortpflanzungsorgane voraussetzt. Auf der anderen Seite behält der Chronist durchweg das Personalpronomen er bei und nennt über Daniels männlichen Namen hinaus keinen weiteren weiblichen Namen. Zu Daniels Selbstaussage gehören neben der Selbstbezeichnung der Hinweis auf seine siebenjährige Karriere als Soldat im Krieg unter verschiedenen Herren sowie die Schilderung des ‚Tathergangs‘ der mutmaßlichen Zeugung des Kindes (er habe eine Nacht mit einem Spanier zu thun gehabt).

Anschließend werden Expertisen angeführt, und zwar zunächst die medizinische durch der Naturalisten Discurse, also durch Abhandlungen mit wissenschaftlichem Anspruch. Diesen zufolge könnten zwar bei einigen Kindern eusserliche zeichen von beyderley Geschlecht wahrgenommen werden, was durch Beispielgeschichten aller Zeiten zu unterstützen sei. Die damit gleichzeitig verbundene Vorstellung, beide Anlagen seien nie gleich kräftig und die innerliche Leibs Constitution könne nie beiderlei sein, weil mit der Zeit immer eine von beiden Anlagen hervortrete, erinnert jedoch auch an die Auffassung vom Kräftegleichgewicht und -ungleichgewicht bei Konrad von Megenberg (siehe den 1. Beitrag). Das Konzept eines Kräftespiels wird dabei um den Gegensatz einer Außen- und Innensicht bereichert, durch den die Geschlechtszugehörigkeit des Hermaphroditen bestimmt wird. Damit rücken wiederum Parallelen zur Beurteilung der Testierfähigkeit von Hermaphroditen in den oben behandelten Rechtstexten in den Blick (siehe den 2. Beitrag): Dort werden Hermaphroditen zwar durch das gleichzeitige Vorhandensein eines männlichen und eines weiblichen Geschlechtsteils definiert, ihre Testierfähigkeit wird jedoch letztlich daran gemessen, ob ihre männlichen oder ihre weiblichen Merkmale überwiegen. Mit anderen Worten: Die Zugehörigkeit eines Hermaphroditen zu einem der beiden Geschlechter ist in den Rechtstexten nicht von Geburt an vorgegeben und festgelegt, sondern wird auf der Basis des Konzepts einer Geschlechtswerdung definiert, die sich erst mit der Zeit im Handeln und in der Haltung zu einer Seite hin gleichsam körperlich materialisiert.

Dem Chronisten der ‚Schaubühne‘ zufolge habe sich bei Daniel eine Geschlechtswerdung zu einer Seite hin zunächst dadurch erwiesen, dass er von Geburt an als männlich angesehen und auf einen männlichen Namen getauft worden sei. Daniel hätte, so der Chronist, jedoch weder wankelmütig zu werden brauchen noch werden dürfen; er gleiche sonst einer Fledermaus, die sich je nach Gutdünken den Mäusen oder den Vögeln zurechne.55 Ausschlaggebend sind für den Chronisten dabei nicht Namengebung oder Taufe, sondern Daniels Eigenwahrnehmung seines Körpers und seines Begehrens:56 Denn er empfunde ja an seinem Leibe wol / zu welchem Geschlecht er gehoͤrete / un̄ inclinirte, d. h. er neigte sich dorthin. Ein gewichtiges Argument liefert ihm außerdem die Aussage der Ehefrau, dass sie während der Zeit ihrer Ehe nichts maͤnnliches an ihm verspuͤrt habe, was impliziert, dass Daniel in seiner Ehe keine männlichen ‚ehelichen Pflichten‘ erfüllt habe.57 Auf dieser Grundlage besteht für den Chronisten Daniels Vergehen darin, dass er nach getriebener Hurerey sich gleichwol verheurathet habe, und er ist der Auffassung, dass Daniel deshalb eine ‚schwere Strafe‘ verdient hätte. Seine Feststellung, dass diese in Kaͤyser Carls peinlicher Halsgerichts-Ordnung nicht zu befinden sei, impliziert zugleich, dass Daniels Vergehen nicht unter den Tatbestand der männlichen oder weiblichen ‚Sodomie‘ fallen kann, für die in Art. 116 der ‚Carolina‘ der Feuertod vorgesehen ist.58 Die Beurteilung von Daniels Fall stellt dem Chronisten zufolge vielmehr eine neue Herausforderung für die Rechtsexpertise dar.

Somit lassen sich für den Bericht über Daniel vor allem drei Aspekte festhalten: 1) Im Unterschied zu den Beispielen, die den zeitgenössischen direkten und indirekten Schimpfwortgebrauch widerspiegeln, wird der Ausdruck hermaphrodit im Bericht über Daniel offensichtlich tatsächlich gebraucht, um auf eine intersexuelle Person Bezug zu nehmen. 2) Auch in der Geschichte Daniels ist der Körper des Hermaphroditen durch doppelte Geschlechtsteile gekennzeichnet, doch auch hier spielt er gegenüber dem Handeln eine nachgeordnete Rolle: Daniel wird am Ende nicht aufgrund seines Körpers be- und (mit unklarem Strafmaß) verurteilt, sondern aufgrund seines Handelns. Die Geschlechtszugehörigkeit des Hermaphroditen konstituiert sich durch eine performativ-handelnde Geschlechtswerdung zu einer Seite hin, zu Mann oder Frau. 3) Die Bedeutung des Ausdrucks hermaphrodit ist zwar auch in diesem Beispiel sexuell aufgeladen, indem Daniels Handeln mit hurerei assoziiert wird, doch wird die Figur des Hermaphroditen damit nicht automatisch zum Chiffre für gleichgeschlechtliches sexuelles Handeln. Vielmehr berührt der Chronist in seiner Argumentation den Sodomie-Diskurs, um Daniels Fallbeispiel dezidiert davon abgrenzen und das Skandalöse, das Besondere, das Aufsehenerregende seiner Geschichte herausstellen zu können: Sie ist ohne Präzedenzfall und fordert deshalb zu verschiedenen Erklärungen und Expertisen heraus – nicht zuletzt die des Chronisten selbst, der sich gekonnt bemüht, die verschiedenen Sichtweisen und Expertisen in seinem Bericht zusammenzustellen.

51 Schock (o. J.).

52 Hervorhebungen von mir.

53 Zur ‚Unaufgeregtheit‘, mit der in erzählenden Quellen des Öfteren von Hermaphroditen berichtet wird, vgl. Rolker (2013: 610).

54 Zu zwitter siehe Anm. 2 im 1. Beitrag.

56 Zur Semantik von 1leib 1 im Sinne von ‚Leib als Ort der Triebe‘ bzw. des Begehrens vgl. FWB (9/1: 690 ff.).

57 Die Forderung nach einer beidseitigen eheliche Pflichterfüllung ist bereits in den Paulus-Briefen des Neuen Testaments formuliert; vgl. dazu Luther, Hl. Schrifft 1 Kor. 7, 1ff.: Es ist dem Menschen gut / das er kein weib berüre / Aber vmb der Hurerey willen / habe ein jglicher sein eigen Weib / vnd eine jgliche haben jren eigen Man. Der Man leiste dem Weibe die schüldige Freundschafft / Desselbigen gleichen das Weib dem Manne. Das Weib ist jres Leibs nicht mechtig / sondern der Man. Desselbigen gleichen / der Man ist seines Leibs nicht mechtig / sondern das Weib. Entziehe sich nicht eins dem andern / Es sey denn aus beider bewilligung / eine zeitlang / das jr zum fasten vnd beten musse habt. — Zum Bedeutungsfeld von hurerei vgl. demgegenüber Walter (2012: 258 ff.).

58 Vgl. dazu Constitutio criminalis Carolina 25r, 116: Straff der vnkeusch, so wider die natur beschicht. Jtem so ein mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie, der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten [Online unter: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00029222/images/index.html?id=00029222&groesser=&fip=yztseayaewqeayaewqxdsydwen&no=1&seite=61; zuletzt aufgerufen am 30.12.2015).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andrea Moshövel (1. Februar 2016). Der Hermaphrodit als Skandalon. Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qdkw


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