Das Geschlecht ruht nicht im Körper, sondern in der Seele
Das Geschlecht ruht nicht im Körper, sondern in der Seele.
Magnus Hirschfelds Positionen zum Hermaphroditismus und ihre gutachterliche Umsetzung[1]
[Beitrag zum Symposion “Männlich-weiblich-zwischen”; siehe auch das Tagungsprogramm hier.]
Dem Hermaphroditismus kommt in der Logik der “Zwischenstufentheorie” von Magnus Hirschfeld[2], der als Mitbegründer der Sexualwissenschaft und der Sexualreformbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts große Bekanntheit erlangte, eine herausragende Bedeutung zu: Der Hermaphrodit stellt mit seiner Mischgeschlechtlichkeit, wenn man es so ausdrücken will, den Prototyp der Zwischenstufen dar. Denn in der Zwischenstufentheorie geht Hirschfeld davon aus, dass jeder Mensch eine Mischung aus “männlichen” und “weiblichen” körperlichen und psychischen Eigenschaften ist. Als prominente Vertreter nennt er neben den Hermaphroditen die Androgynen mit ihrer körperlichen Ambiguität, die Transvestiten in ihrer seelischen Eigenart und die Homosexuellen wegen ihres gleichgeschlechtlichen Begehrens. Die frühen Theoretiker der Homosexualität, auf die sich Hirschfeld mit seinem Ansatz bezieht, begonnen bei dem Gerichtsmediziner Johann Ludwig Casper und dem Vordenker und -kämpfer der Homosexuellenemanzipation, Karl Heinrich Ulrichs,[3] greifen in ihren Erklärungen – in der Annahme, dass das Männerbegehren eine den Frauen, Frauenbegehren eine Männern zukommende Eigenschaft sei – immer wieder auf den Hermaphroditismus als Paradigma der Geschlechtermischung zurück: Sie analogisieren die sicht- und messbaren Mischungen der Geschlechtsorgane und Körper mit den unsichtbaren der Sexualität. Diesen “natürlichen” Phänomenen der Geschlechtermischung müssten, so ihre Argumentation, ganz ähnliche Entstehungsbedingungen zugrunde liegen. Besonders deutlich wird die Analogiebildung in der Begriffsschöpfung “psychischer Hermaphroditismus” als Bezeichnung für das, was wir heute als Bisexualität bezeichnen würden. Als Hirschfeld die Hermaphroditen in seine Zwischenstufentheorie einbezog – im Grunde bilden sie darin sogar ein Zentrum – konnte er auf eine umfangreiche wissenschaftlich akzeptierte Literatur zurückgreifen. Für Hirschfeld bildeten die Hermaphroditen jedoch keine bloß theoretische Brücke zu den Homosexuellen. Im Zuge der medizinischen Umwertungen des Hermaphroditismus, die sich im Kontext der 1900 erfolgten Abschaffung des “Zwitterparagraphen” des Preußischen Allgemeinen Landrechts und damit der (allerdings sehr beschränkten) Geschlechtswahlmöglichkeit für Hermaphroditen ergaben, brachte er einen grundsätzlichen Blickwechsel auf die Hermaphroditen ein. Der wird freilich nur verständlich, wenn die Vorläuferdiskussion, auf die Hirschfeld unmittelbar reagiert, wenigstens in ihren wichtigsten Aspekten kurz dargestellt wird.
Die Suche nach dem wahren Geschlecht
Das kulturhistorische Konzept des Hermaphroditismus erfuhr in der klassizistischen Literatur und Kunst des ausgehenden 18. und im 19. Jahrhundert eine Renaissance. Das ist die Periode, in der auch die medizinisch-anthropologische Geschlechterdiskussion ihren Beginn und Höhepunkt erreichte.[4] Als ihr Paradebeispiel fand der Hermaphroditismus besondere Beachtung, der nun nach einem neuartigen bio-medizinischen Konzept zu einer “Missbildung” umgedeutet wurde. Unter den Autoren, die gegen Ende des Jahrhunderts die Geschlechterdiskussion wie auch die Hermaphroditendebatte bestimmten, befanden sich zahlreiche führende Ärzte wie der Berliner Anthropologe und Pathologe Rudolf Virchow und seine Schüler, die Gynäkologen Alfred Hegar, Josef Halban, der für seine monumentale Fallsammlung von Hermaphroditen berühmt gewordene Franz Ludwig von Neugebauer, die Brüder Theodor und Leopold Landau oder die pathologischen Anatomen Edwin Klebs und Johannes Orth, um nur einige zu nennen. Sie versuchten, aus den verschiedenen Formen des Hermaphroditismus den Einfluss der Gonaden auf die Entstehung der Geschlechtermerkmale zu erklären. Die Frage, die sich stellte, lautete: wieso bei bestimmten Formen des Hermaphroditismus trotz nicht vorhandener Hoden sogenannte männliche Geschlechtscharaktere zur Ausbildung kämen respektive, obwohl keine Eierstöcke vorliegen, sogenannte weibliche? Der geflügelte Satz: “Das Weib ist, was es ist, durch die Ovarien,” kam damit ins Wanken.[5] Die zunehmende Bedeutung des Hermaphroditismus lässt sich deutlich an der umfänglichen, von Franz Ludwig von Neugebauer 1908 veröffentlichten Fallsammlung ermessen, an der sich auch die Veränderungen in der Systematik der Hermaphroditismus-Klassifikation – aufgrund des medizinischen “Fortschritts” – nachzeichnen lässt.[6] Da die Mehrzahl der mitgeteilten Fälle “uneindeutige” äußere Genitalien, jedoch meist “eindeutige” innere Keimdrüsen bzw. Gonaden (Ovarien oder Hoden) aufwiesen, wurden sie als männliche oder weibliche Pseudohermaphroditen oder Scheinzwitter, als missgebildete Frauen oder Männer bezeichnet. Die Existenz “echter” Hermaphroditen wurde dagegen zunehmend bezweifelt. Infolge der “Uneindeutigkeit” der äußeren Geschlechtsorgane war die Geschlechtsbestimmung dieser Personen bei der Geburt oft unmöglich, so dass Hebammen und Ärzte die Neugeborenen nicht klar zuordnen konnten. Daher gab es im bis 1900 geltenden Preußischen Allgemeinen Landrecht – und auch davor – die sogenannten Zwitterparagraphen.[7] Sie stellten es zunächst den Eltern anheim und überließen es später – nach erreichter Volljährigkeit – den Betreffenden selbst zu entscheiden, welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlten. Freilich kam auch nach diesen Bestimmungen dem ärztlichen Sachverständigen eine letztinstanzliche Entscheidung zu, wenn es um die Rechte Dritter ging. Ausschlaggebend für die ärztliche Geschlechtszuordnung der Hermaphroditen war das Vorhandensein von Ovarien oder Hoden, in welcher Form und an welcher Stelle des Körpers sie auch immer vorgefunden wurden. Danach entschied man, ob die Person Mann oder Frau sei. Eine juristische Definition von Frau und Mann gab es freilich nicht, so dass bei dieser Entscheidung stillschweigend die naturwissenschaftlich-medizinischen Konventionen unterstellt wurden.
Hält nun aber die heutige Naturwissenschaft immer noch als Charakteristikum für das Vorhandensein des männlichen oder weiblichen Geschlechts das Bestehen von Hoden oder Ovarien (und sie tut dies, vergl. v. Neugebauer, S. 62: ‘Vom anatomischen Standpunkt aus muss der anatomische Charakter der Geschlechtsdrüsen das Geschlecht entscheiden’), so sind auch für die Rechtswissenschaft und das Gesetz, insofern es keine anderen Bestimmungen getroffen hat, nur diejenigen Wesen Männer oder Frauen, die Hoden oder Ovarien besitzen.“[8]
Im Verlauf der medizinischen Geschlechterdiskussion verfeinerten sich die Untersuchungsmethoden durch Einführung der Mikroskope, Sonden und chemischen Analysen, die zur Klassifikation – nach “echten” und “Pseudohermaphroditen” sowie ihren Unterformen – herangezogen wurden. Einfach war die “Diagnose” einer Hermaphroditismusform, wenn Ovarien oder Hoden getastet werden konnten. Komplizierter gestaltete sie sich, wenn dies nicht möglich war. Dann bestand der Nachweis entweder darin, periodische Menstruationen zu belegen oder ein Ejakulat zu untersuchen und Spermien mikroskopisch sichtbar zu machen. War das – wie in vielen Fällen – allein aufgrund der nicht funktionierenden Gonaden unmöglich, so wurde eine Untersuchung des Keimdrüsengewebes angestrebt, die damals zumindest die einseitige Kastration eines Hodens oder Ovariums voraussetzte. In jenen Fällen, in denen sich die Personen weigerten, diesen Eingriff ausführen zu lassen, oder in denen ihnen das von einzelnen Ärzten nicht zugemutet wurde, war die Geschlechtszugehörigkeit erst nach dem Tod feststellbar, und selbst dann gelang es nicht immer. Anhand der von Neugebauer mitgeteilten “Fälle” lässt sich jedoch ersehen, dass es nur geringe Bedenken seitens der Ärzte gegen diese Eingriffe gab, zumal die Personen meist wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung – oft wegen Tumoren oder Leistenbrüchen – ohnehin in Behandlung waren.[9]
Ärzte als Richter über die Geschlechterfrage
Trotz wissenschaftlicher Diskussionen und technischer Probleme sollte die definitive Diagnose des “wahren” Geschlechts der Hermaphroditen ausschließlich anhand der Keimdrüsen erfolgen. Die Annahme, dass alle Hermaphroditen einem “wahren” Geschlecht zuzuordnen wären und es keine “echten” Hermaphroditen gäbe, führte schließlich dazu, dass der sogenannte Zwitterparagraph 1900 nicht in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernommen wurde. In den vom Juristen Benno Mugdan zusammengestellten Gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich findet sich der Eintrag: “Zwitter. Keine Bestimmung.” Zur Erklärung heißt es dort: “Nach dem heutigen Stande der medizinischen Wissenschaft darf angenommen werden, dass es weder geschlechtslose noch beide Geschlechter in sich vereinende Menschen gibt, dass jeder sogenannte Zwitter entweder ein geschlechtlich missgebildeter Mann oder ein geschlechtlich missgebildetes Weib ist.”[10] Und in einem Kommentar zur Neufassung schreibt der Verwaltungsbeamte Weisse: “Bei Zwittern entscheidet das nöthigenfalls durch ärztlichen Befund festzustellende vorwiegende Geschlecht.” Und weiter:
Da es sich bei der Geburtseintragung um die Feststellung der Geburt des Kindes eines oder des anderen, mithin des vorherrschenden Geschlechts und um einen, gegen jedermann wirkenden Beweis über das Geschlecht handelt, und nicht um die Beurkundung der Wahl der Eltern, so kann hierbei nicht der Wille der letzteren bezw. des Zwitters selbst maassgebend sein, sondern nur der objektive Thatbestand entscheiden. – Sollte das Kind so missgebildet sein, dass das Geschlecht nicht durch ärztliche Untersuchung bestimmt werden könnte, so müsste ein dahin lautender Vermerk im Geburtsregister gemacht werden.[11]
Mit dem ausschließlichen Verweis der Entscheidung über die Geschlechtszugehörigkeit an die ärztlichen Gutachter wurde der medizinische Objektivitätsanspruch rechtlich besiegelt. Ein Mitspracherecht der Begutachteten war rechtlich ausdrücklich nicht vorgesehen und sollte sogar verhindert werden: Die Geschlechtszugehörigkeit war subjektiv nicht verhandelbar, sondern nur objektiv diagnostizierbar. Nunmehr oblag es ausschließlich dem ärztlichen Gutachter, aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden “objektiven” Diagnoseverfahren festzustellen, welche Geschlechtszeichen überwiegen. Die medizinische Praxis gestaltete sich demgegenüber jedoch heterogen: Weil es in einigen Fällen selbst nach dem Tod nicht möglich war, die Geschlechtszugehörigkeit zu vereindeutigen, da weder Hoden noch Ovarien feststellbar waren, griff man bei der Entscheidung auf die so genannten sekundären Geschlechtsmerkmale zurück. Im Zuge der Deduktion vom Körper auf die Psyche, die in der Geschlechterdiskussion üblich war, wurden bei den Hermaphroditenbeschreibungen neben den primären und sekundären körperlichen Merkmalen auch (vermeintlich) geschlechtsspezifische Verhaltensweisen und “Neigungen” in die Diagnose einbezogen. Das galt besonders für Fälle, bei denen angeblich ein Hoden und ein Ovarium nebeneinanderliegend gefunden wurden oder gar sogenannte “Ovotestis”, Eierstöcke mit Hodengewebe bzw. “Testovare”, Hoden mit Eierstockgewebe. Solche Personen galten als die eigentlichen medizinischen Sensationen, so genannte “echte Hermaphroditen”, deren Vorkommen immer wieder dementiert und erneut behauptet wurde. So verweist beispielsweise Hirschfeld wiederholt auf solche “objektiv” diagnostizierten und aufgrund ihrer Seltenheit zur Anschauung präparierten “Fälle”: “In der Landauschen Klinik in Berlin kann man absolut einwandfreie Präparate solcher menschlichen Zwitterdrüsen sehen (Ovotestes).”[12] Die Unmöglichkeit ihrer exakten Geschlechtszuordnung war Anlass für einige Spezialisten, die Gesetzesneuregelung vom medizinischen Standpunkt aus zu kritisieren. So wurde dafür plädiert, neben den geltenden Gruppen von männlichen und weiblichen Scheinzwittern, die auch “Hermaphroditismus masculinus” und “femininus” genannt wurden, die Kategorie “Hermaphroditismus neutralis” (Virchow, Landau, Hirschfeld) für “geschlechtslose” und “Hermaphroditismus dualis” (Hirschfeld) für “doppelgeschlechtliche” Hermaphroditen – die in der Literatur auch als “Hermaphroditismus verus” oder “echte” Hermaphroditen bezeichnet wurden – einzuführen bzw. beizubehalten.[13]
Blickwechsel: vom genitalen Geschlecht zur subjektiven Geschlechtszugehörigkeit – Hirschfelds Beitrag zum Hermaphroditismus
Obwohl die sogenannten sekundären Geschlechtsmerkmale, zu denen im Ergebnis der Geschlechterdiskussion nahezu alle körperlichen und psychischen Eigenschaften zählten, im medizinischen Diskurs eine wichtige Rolle spielten, kam ihnen nach der juristischen Neuregelung von 1900 keine für die Entscheidung über das Geschlecht der Hermpahroditen ausschlaggebende Bedeutung zu. Daher wurde die Praxis, in Fällen, bei denen die Keimdrüsen nicht exakt bestimmt werden konnten, auf die sekundären und psychischen Geschlechtsmerkmale zurückzugreifen, auch scharf kritisiert. So schreibt der Göttinger Anatom Johannes Orth:
Es wird ja gewiss das Zweifelhafte solcher Fälle erhöht, wenn gleichzeitig auch die übrigen (allgemeinen) Geschlechtscharaktere mehr oder weniger verwischt sind, aber in dieser Beziehung ist eine scharfe Grenze nicht zu ziehen, so dass sie für die Zurechnung zu den pseudohermaphroditischen Bildungen auch nicht maßgebend sein können.[14]
Und der Berliner Gynäkologe Theodor Landau, dessen Meinung in dieser Frage von übergeordneter Bedeutung war, meinte:
Alle anderen Hülfsmittel, die uns zur Erkenntnis des Geschlechts beim Zwitter weiterhin zu Gebote stehen, die sog. secundären Geschlechtscharaktere, können noch viel weniger als zuverlässige, eindeutige bezeichnet werden: weder die Beckenmessung, Knochenmessung, noch der Nachweis von Verknöcherungen im Kehlkopf event. mit Hülfe der Röntgenstrahlen. Alle dabei gefundenen Differenzen sind nicht so charakteristisch für dieses oder jenes Geschlecht, dass daraus sich ein bestimmtes Urtheil ableiten ließe … Neben diesen mehr körperlichen Dingen hat man auf die gleichsam functionellen Eigenschaften der beiden Geschlechter bei der Beurtheilung der Zwitter einen gewissen Wert gelegt: man hat in dem einen Falle betont, wie sehr männliche Eigenschaften prävalieren, wozu wir gallanterweise die Intelligenz nicht mitrechnen wollen, aber z. B. die Neigung zum Cigarrenrauchen, zu grober körperlicher Arbeit und dgl. Im anderen Fall hat man den Hang zu Handarbeiten, zum Stricken, Stopfen, Häkeln erwähnt, die Freude an auffallendem Putz, […] Coquetterie u. s. f. und hat so bald für das eine, bald für das andere Geschlecht präjudicirt, wobei man jedoch ganz außer acht gelassen hat, dass all’ diese Eigenschaften wohl nicht, oder nicht immer angeborene, sondern erworbene Qualitäten darstellen.[15]
Darüber hinaus sei auch der “Geschlechtstrieb” kein Kriterium, dass zur Klärung der Geschlechtszugehörigkeit beitrüge, da dieser schon bei “genital wohlgebildeten” Menschen erheblich variiere und bei Hermaphroditen besonders. Weil Landau nur die Berücksichtigung der Gonaden als Entscheidungskriterium über die Geschlechterfrage der Hermaphroditen zulässt, plädiert er in jenen Fällen, in denen die Personen dennoch keinem der beiden Geschlechter zugeordnet werden können, dafür, “im Sinne des [vormals geltenden] Preussischen allg. Landrechts die Wahl des Geschlechts dem betreffenden Individuum nach Eintritt der Pubertät” zu überlassen, “damit in humaner Weise diese unglücklichen Leute vor Conflikten mit der eigenen Psyche und eventuell mit den Sitten- und Strafgesetzen verschont bleiben.”[16] Diese Einsicht Landaus griff Hirschfeld auf.[17] Doch im Unterschied zu Landau und anderen zeitgenössischen Gutachtern weitete er sie in der Praxis auf alle “Fälle” von Hermaphroditismus aus, und übertrug sie – wie noch zu zeigen sein wird – selbst auf Personen, bei denen die Geschlechtsorgane “eindeutig” waren, die Transvestiten. Dabei argumentierte er gerade mit den von Landau verworfenen sekundären körperlichen, vor allem aber psychischen Geschlechtsmerkmalen. Die Besonderheit der Hirschfeldschen Begutachtung der Hermaphroditen besteht von Beginn an darin, dass er der individuell empfundenen Geschlechtszugehörigkeit immer den Vorrang gibt. Nicht das objektiv diagnostizierbare, sondern das subjektiv empfundene Geschlecht sei das “wahre”. Er folgt einer ontologischen Sicht, nach der dem empfundenen geschlechtlichen “Sein” das Primat zukommt. Darauf verweist auch von Neugebauer, wenn er Hirschfeld mit folgendem Satz zitiert: “Das Geschlecht des Menschen liegt vielmehr in seiner Seele [in Hirschfelds Begrifflichkeit die Psyche, R. H.] als in seinem Körper.”[18] Die Literaturangabe zu dieser angeblichen Sentenz Hirschfelds ist bei Neugebauer nicht nachgewiesen. Der vollständige Satz lautet im Original:
Das Geschlecht des Menschen ruht viel mehr in seiner Seele als in seinem Körper, oder, um mich einer medizinischen Ausdrucksweise zu bedienen, vielmehr im Gehirn als in den Genitalien.[19]
Möglicherweise geht dieses Hirschfeldzitat auf Karl Heinrich Ulrichs zurück, der als Kritik zu der unter Medizinern verbreiteten Annahme, der Sexualtrieb der Frau habe seinen Sitz in den Ovarien und der des Mannes in den Hoden, schreibt:
Der Sitz der Geschlechtsliebe dürfte vielleicht überhaupt ganz anderswo zu suchen sein, als in den Testikeln oder Eierstöcken, oder auch als in den übrigen geschlechtlichen Körperteilen, nämlich im Gehirn.[20]
Hirschfelds Gutachten von Hermaphroditen nehmen das, was wir heute als “Geschlechtsidentität” bezeichnen, zum Ausgangspunkt. Mit der Beschreibung der psychischen Eigenschaften, des Verhaltens und der Neigungen illustriert er sie. Seine gutachterliche Argumentation bezüglich des Überwiegens der körperlichen und psychischen Merkmale einer Person verfolgt das Ziel der juristischen Legitimation des Geschlechtsänderungswunsches, die sich formal immer an die geltenden medizinischen Standards hält. Eine erste von Hirschfeld erstellte Expertise beginnt daher ungewöhnlicherweise mit der im Vergleich zu anderen Gutachtern umgekehrten Reihenfolge der Beschreibung der Geschlechtscharaktere. Nach der sogenannten Vorgeschichte teilt er an erster Stelle des Gutachtens das für seine Argumentation Wichtigste, die geistigen, d.h. psychischen Eigenschaften, Gewohnheiten und Neigungen mit, danach folgt unter der Überschrift “Der Geschlechtstrieb” die Schilderung der Vita sexualis, um dann zum “körperlichen Befund” und schließlich zur Beschreibung der “Geschlechtsteile” überzugehen. Über die “geistigen Eigenschaften” einer seiner wahrscheinlich bekanntesten “Fälle”, Friederike Schmidt,[21] schreibt er:
Die Patientin macht einen ernsten, ruhigen Eindruck, … ist sehr schamhaft, misstrauisch und ängstlich. Andererseits liegt aber auch viel Liebenswürdigkeit und Gutmütigkeit in ihrem Wesen. Sie gibt an, dass sie ziemlich leicht heftig wird und … sehr rachsüchtig sein kann. … Familiensinn ist nur in geringem Grade vorhanden, ein Kind möchte sie nicht besitzen. … Sie ist sehr opferwillig und könnte für eine Freundin ‘ihren ganzen Verdienst hingeben’. Sie ist unstet, etwas lässig und von wenig festem Willen. Rohheiten und besonders Zoten sind ihr zuwider; sie trinkt und raucht gern und kann 4 halbe Liter ‘Echtes’ … gut vertragen. Ihre Intelligenz ist bedeutend, sie besitzt eine für ihren Stand umfangreiche Bildung. Das Gedächtnis ist gut, sie beobachtet und prüft scharf.… Sie hat Vorliebe für Musik und Malerei, … von den Bühnenkünstlern schätzt sie am meisten Klara Ziegler, von männlichen Persönlichkeiten ist König Ludwig II. von Bayern ‘ihr Ideal’. Sie interessiert sich … für Kriege und Politik, in der Zeitung fesseln sie am meisten die Selbstmorde. Für die Mode hat sie gar kein Interesse, sie liest gern wissenschaftliche Werke, niemals Romane. Sie kann kochen, versteht Haus- und Handarbeiten, doch gibt sie männlichen Beschäftigungen den Vorzug. Sie besitzt einen Revolver und scharfe Patronen, schießt gern, kann auch reiten und rudern. Sie wäre am liebsten Kunstreiterin geworden, auch Malerin, sie zeichnet häufig Damenköpfe, auch hätte sie gern als Soldat gedient … In ihrer Kleidung zieht sie einfache, anliegende Gewänder vor, … am angenehmsten ist ihr die englische Fasson (Reitkleid); sie hat Abneigung gegen Schmuck, Vorliebe für hohe Kragen und Herrenhüte, doch trägt sie, um weiblicher auszusehen, einen großen Federhut, ein Samtband um den Hals, das den Adamsapfel verdeckt, Bluse und Brosche, Korsett mit Brusteinlage … Auf Maskenbällen ist sie zu ihrer großen Freude als Mann gegangen … Sie [ist] überall wohlgelitten, doch sind ihr größere Gesellschaften unangenehm, am liebsten ist sie zu Zweien. Ihre Schriftzüge sind groß, fest und sicher.[22]
Bei der Untersuchung von Friederike Schmidts Genital fand Hirschfeld Hoden, die “Ejakulat” absonderten. Das untersuchte der sich so bezeichnende Menschenkundler Hans Friedenthal mikroskopisch und wies darin “sehr zahlreiche völlig normale Spermatozoen” nach. Hirschfeld stellte daher fest “dass es sich hier um eine irrtümliche Geschlechtsbestimmung (“erreur de sexe”) handelt, indem die als Weib lebende Friederike Schmidt in Wirklichkeit männlichen Geschlechts ist, die Kinder zu zeugen sehr wohl imstande ist.” Die juristische Konsequenz von Hirschfelds medizinischen Gutachten wäre eine “Geschlechtsberichtigung” gewesen. Sie hätte für Friederike Schmidt in sozialer und ökonomischer Sicht durchaus Vorteile gebracht. Hirschfeld schlug ihr deswegen vor “ihre Metrik zu ändern und als Mann weiter zu leben”. Das “lehnte die Patientin ab, da sie das mit dieser Umänderung verknüpfte Aufsehen scheute und fürchtete, die ihr angenehm gewordene geschäftliche Stellung zu verlieren.”[23] Wahrscheinlich ist Friederike Schmidt eine der ersten “Fälle”, die Hirschfeld in seiner gutachterlichen Laufbahn deutlich machten, dass trotz intensiver Exploration zwischen der ärztlichen Geschlechtsdiagnose und dem – hier allerdings recht pragmatisch begründeten – Wunsch der Begutachteten keine Übereinstimmung bestehen muss. Dieses Missverhältnis zwischen objektiver Diagnose und subjektiver Entscheidung nimmt er bei Friederike Schmidt kommentarlos hin, ohne sich ausdrücklich dafür oder dagegen auszusprechen. Zwanzig Jahre später dient Hirschfeld – wie noch gezeigt wird – ein analoger “Fall” als Anlass zu einem emphatischen Plädoyer, indem er es als zentrale Aufgabe des Gutachters herausstellt, dem subjektiven Wunsch nach Geschlechtszugehörigkeit zu entsprechen.
Hirschfelds Strategie, das Geschlechtsempfinden praktisch geltend zu machen
Angesichts der durch das Personenstandsgesetz und argwöhnische Medizinerkollegen in der Praxis eng gesteckten Grenzen, das Geschlechtszugehörigkeitsgefühl als entscheidend für eine Änderung des Geschlechtseintrags geltend zu machen, entwickelte Hirschfeld eine gewagte Strategie: Er versuchte, am Körper der begutachteten Personen das Geschlechtszugehörigkeitsempfinden zu verobjektivieren, indem er dort die Zeichen zum Vorschein zu bringen trachtete, die nach den Regeln der sonst üblichen Geschlechtsdiagnose Anerkennung finden konnten. Dafür dehnte er den Spielraum in der Interpretation des körperlichen Befundes bis an den Rand des wissenschaftlich akzeptablen aus. Ein Bericht über einen “Fall” von Hermaphroditismus, der diese Strategie zum Vorschein bringt und zugleich die bereits geschilderten praktischen Probleme der Geschlechtszuordnung resümiert, soll hier ausführlicher dokumentiert werden. Er wurde von einem seiner Mitarbeiter im Institut für Sexualwissenschaft (1919-1933),[24] Bernhard Schapiro, in der Sitzung der Berliner Urologischen Gesellschaft am 3. Februar 1925 vorgestellt und stimmt in der Argumentation, der Struktur und der Zielrichtung mit Hirschfelds früheren überein. Bei dieser Demonstration war Hirschfeld zugegen, wie aus der nachfolgenden Diskussion zu entnehmen ist. Hirschfeld übernahm diesen “Fall” als einziges und somit typisches Beispiel in das Kapitel über den Hermaphroditismus in der Zwischenstufentheorie in die Geschlechtskunde und versah es mit einem grundlegenden Kommentar über die Aufgaben des Gutachters in solchen Fällen. Für die Leser und Leserinnen des Gutachtens im Original, das sei am Rande bemerkt, erscheint die Demonstration vor dem Ärztekolleg sehr rüde, die Schamgrenze der Person wird in undenkbarer Weise missachtet. Die Beschreibung demonstriert daher, wie sich Hirschfeld und seine Mitarbeiter theoretisch wie praktisch dafür einsetzten, Hermaphroditen zur juristischen Anerkennung der von ihnen empfundenen Geschlechtszugehörigkeit zu verhelfen, aber auch nicht davor zurückschreckten, die untersuchten Personen zu Objekten der Profilierung ihrer wissenschaftlichen Expertise zu machen, worin sie ihren Kollegen nicht nachstanden.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, Ihnen einen Fall von Hermaphroditismus vorzustellen. … Es handelt sich um eine 23-jährige Person, die vorige Woche zu uns ins Institut für Sexualwissenschaft kam, da ihr Bräutigam, mit dem sie seit 3 Jahren bekannt ist, den Koitus mit ihr nicht ausführen konnte. Auf den ersten Blick hin, und in Kleidern, macht sie, wie Sie sehen, einen durchaus weiblichen Eindruck, – ein richtiges Frauengesicht, weibliche Stimme, zurückhaltendes weibliches Wesen. Ihr ganzer psychischer Habitus ist durchaus weiblich. Sie hat als Kind gern mit Puppen gespielt, als junges Mädchen deren Spiele und Handarbeiten mitgemacht, – in ihrem heutigen Beruf ist sie Schneiderin und zeigt auch sonst nicht die geringste Neigung für männliche Betätigungen und Liebhabereien. Ihr Geschlechtstrieb ist nur auf Männer gerichtet und sie ist … verlobt. Bei den Umarmungen ihres Bräutigams hat sie Wollustempfindungen wie andere Frauen. In ihrem Seelenleben, ihren geschlechtlichen Neigungen und Trieben ist sie also durchaus Frau.“[25]
Dieser lockeren, erzählerisch wirkenden Schilderung als weiblich geltender Verhaltens-, Denk- und Empfindungsweisen der Patientin, ihrer typisch mädchenhaften Kindheit[26] und ihrer Heiratsabsicht – die Ehe als Erfüllung einer Frauenbiografie – schließt sich im deutlichen Kontrast dazu die Beschreibung des Genitalbefunds und der sekundären Geschlechtsmerkmale an, die – mit ungebremster Entdeckerfreude – minutiös wie plastisch die anatomischen Details in spröder Sprache (“Die äußeren Genitalien zeigen anstelle der Klitoris ein penisartiges Gebilde von 5 – 6 cm Länge und ca. Daumendicke …” etc.) schildert. Mit der Ausführlichkeit der dort durchexerzierten genitalen Exploration soll die ärztliche Sorgfalt des Vorgehens und die “Objektivität” des Befundes gleichermaßen dokumentiert werden. Das Gutachten endet mit einer Zusammenfassung der Befunde:
Vollkommen weiblich geartet sind: Geschlechtstrieb, seelische Geschlechtsmerkmale, Gesichtausdruck, Stimme, Bewegungen, Lage der Harnröhrenmündung, mehr weiblich geartet sind: Labia majora, Labia minora, Scheide, Becken, Brüste. Es fehlen von weiblichen Geschlechtszeichen: Uterus, Tuben, Menstruation, Ovarien (?) (Testovar?). Vollkommen männlich geartet sind: Behaarung der Schenkel, Verhältnis von Schulter- zu Beckenbreite; Mehr männlich geartet: Penis, Testes (Epididymis) [Hoden, Nebenhoden] Körpermuskulatur. Es fehlen von männlichen Geschlechtszeichen: Prostata? Samenblase, Samenleiter, Ejakulation. Gemischt sind: Die Anordnung der Schamhaare, die Körperformen.[27]
Die im Gutachten vorgenommene Zuordnung der einzelnen Eigenschaften nach den Körper und Psyche überziehenden geschlechtlichen Bedeutungen in die Kategorien “vollkommen weiblich” – “mehr weiblich” – “vollkommen männlich” – “mehr männlich” – “gemischt” treiben die Objektivierungsmanie der Geschlechter bis zur Pedanterie auf die Spitze. Die besondere Bedeutung dieses Gutachtens besteht in den Schlussfolgerungen Hirschfelds:
Es handelt sich um einen … Fall, dass zwei Geschwister dieselbe hermaphroditische “Bildung” aufweisen. Wir hatten Gelegenheit, die Schwester, die aber inzwischen ein Bruder geworden ist, – sie hieß Martha und heißt jetzt Martin – vor 3-4 Jahren zu sehen. Die Schwester fühlte sich männlich und wollte nur als Mann weiterleben. Wir konnten ihr damals leicht helfen. Nach drei Jahren zeigt sich nun die Schwester, die psychisch das entgegengesetzte Verhalten aufweist. …Sie will sich operieren lassen, damit eine Kohabitation möglich werde. Wie weit sich das technisch bei der Kleinheit der Vagina wird durchführen lassen, ist noch nicht recht klar. Vielleicht weiß einer von Ihnen einen chirurgisch ausführbaren Weg, die Sie ja darin mehr bewandert sind.[28] Wichtig erscheint mir die Frage der Geschlechtsdiagnose. Die objektive Entscheidung männlich oder weiblich ist ohne eine Untersuchung der Geschlechtsdrüsen gar nicht zu treffen. Mit größter Wahrscheinlichkeit handelt es sich nach den innersekretorisch bedingten Zeichen um eine gemischte Drüse, ein Testovar [Hodeneierstock], wie es von Garré, Pick und Simon[29] beschrieben worden ist. Rein praktisch bin ich der Meinung, dass in solchen Fällen für die Geschlechtsbestimmung nur das psychische Verhalten ausschlaggebend sein kann. In dem alten BGB [Bürgerlichen Gesetzbuch, richtiger: Preußisches Allgemeines Landrecht], … fand sich eine aus der Zeit Friedrichs des Großen stammende Bestimmung, die wohl von einem guten Kenner solcher Dinge ausging, nach der Personen zweifelhaften Geschlechts selber mit 18 Jahren sich entscheiden könnten, welchem Geschlecht sie zugerechnet werden möchten. Diese Bestimmung ist sonderbarerweise in dem neuen BGB gestrichen worden, vermutlich sogar auf Veranlassung von Virchow[30], der glaubte, man könne die Zugehörigkeit stets objektiv mit genügend Sicherheit feststellen. Ich kann mich dem nicht anschließen. Seit 1900 ist durch eine Fülle von Veröffentlichungen (besonders erwähne ich Neugebauer) klar geworden, dass es Fälle gibt, bei denen man auf keine Weise eine Entscheidung treffen kann und diese der Person selber überlassen muss.“[31]
Trotz mikroskopischen Befundes eines “Pubertätshodens” durch eine medizinische Autorität, trotz aller Objektivität, plädieren hier also Schapiro und Hirschfeld für die subjektiv empfundene Geschlechtszugehörigkeit der Patientin, die sie in der Einleitung des Gutachtens klar zum Ausdruck brachten. Offenbar hatte Hirschfeld bei dem angeführten “Fall” mit seiner Bitte um Rat zu möglichen operativen Techniken aus ungenannten Gründen keinen Erfolg. Gegenüber sexualchirurgischen Eingriffen hatte er allgemein wenig Bedenken, besonders dann nicht, wenn es wie hier darum ging, den Körper mit dem Geist in Einklang zu bringen. Die Herstellung der Körper-Geist-Harmonie ist auch stets ein Argument, wenn er körperverändernde Hormontherapien oder geschlechtsverändernde Operationen an Transvestiten, die wir heute als Transsexuelle bezeichnen würden, befürwortet. In dem im selben Jahr erschienenen ersten Band der Geschlechtskunde berichtet Hirschfeld weiter über den “Fall”. Dort schreibt er: “[U]m den weiblichen Charakter ihrer äußeren Genitalien zu verbessern, entschlossen wir uns … aus der rechten Schamlippe die Geschlechtsdrüse entfernen zu lassen.”[32] Die Operation nahm der Institutschirurg Kreiselmaier vor. Danach wurde die “Geschlechtsdrüse” dem Histologen Benda zur Untersuchung übergeben, der sie als “Pubertätshoden” identifizierte. Nach diesem Befund hätte die “Patientin” de jure als Mann gelten müssen, wie Hirschfeld kommentiert: “Anna ist ein Mann und hat als solcher zu leben.” Er zog jedoch die Argumentation von Schapiros Gutachten vor, das genau für das Gegenteil plädierte:
Nichts wäre aber in diesem Falle falscher, abgesehen davon, dass es ihr Todesurteil wäre. Sie fühlt sich als Frau, sieht aus wie eine Frau und liebt einen Mann, den sie und der sie heiraten will.[33]
Dieser wie viele frühere Fälle, in denen Hirschfeld gutachtete, veranlasste ihn zu der Position:
Über die Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen entscheidet nicht sein Leib, sondern seine Seele; nicht die Meinung eines Sachverständigen, sondern das eigene Empfinden ist maßgebend, falls zwischen beiden ein Widerspruch vorliegen sollte.
Und weiter:
Wenn in einem Fall, so zeigt der der hier geschilderten Geschwister Z., wie zutreffend diese Ansicht ist. Wir haben kein Recht, einem Menschen, der Weib sein will, zu sagen: ‘Du bist ein Mann’, oder jemandem, der ein Mann sein möchte, zu befehlen: ‘Bleibe Weib’ – es sei denn, er sei im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zurechnungsfähig oder verfügungsfähig, was weder für Hermaphroditen noch für Transvestiten gilt.[34]
Ob Anna standesamtlich weiterhin als Frau galt, teilten weder Hirschfeld noch Schapiro mit, zu vermuten ist es. An den Hermaphroditen wurde – wie in diesem Gutachten überdeutlich – auch von den Institutsmitarbeitern die Geschlechterfrage nach allen Regeln der medizinischen Kunst herunterdekliniert. Jeder Körperteil, jede sexuelle Regung, jede Gewohnheit und Neigung wurde einem formal polaren Männlich/Weiblich-Schema unterzogen. Hinter dieser sich medizinisch exakt gerierenden Fassade steht die bereits erwähnte Intention Hirschfelds – ähnlich wie bei einigen seiner sexualforensischen Gutachten – die juristischen Bestimmungen zu unterlaufen. Weil im geltenden BGB der so genannte Zwitterparagraph, der die freie Wahl zumindest einräumte, abgeschafft wurde, bestand nur über die ärztlichen Gutachten die Möglichkeit, die Geschlechtszugehörigkeit im Sinne der Begutachteten zu regeln. Diesen Missstand betont Hirschfeld immer wieder. Die medizinische Argumentationslinie richtete er danach aus, welchem Geschlecht sich die Person zugehörig fühlte. Es war Hirschfeld letztlich gleich, zu welchem Geschlecht sie aufgrund ihres Körpers oder ihrer Geschlechtsorgane gehörte, für ihn zählte vielmehr die Selbstzuordnung.
Hirschfelds Erklärung und Bewertung des Hermaphroditismus
Über seine Tätigkeit als Gutachter hinaus interessierte sich Hirschfeld dafür, “worauf das Geschlechtsgefühl und der aus ihm entspringende Geschlechtstrieb” zurückzuführen sei. In dem beschriebenen “Fall” vermutete er, dass in unterschiedlichem Maße weibliche Hormone in den Nebennieren[35] produziert würden. Er ging vom gleichen genetisch-endokrinologischen Ursachengefüge aller geschlechtlichen “Abweichungen” aus, “so dass letzten Endes jede Form sowohl des genitalen als auch des körperlichen und psychischen Hermaphroditismus ein glandulärer [durch Hormone bedingter] ist.”[36] Dafür fehle zwar noch der “exakte mikroskopische Beweis”, dennoch könne davon ausgegangen werden, dass “Ursprung und Ursache aller Abweichungen vom Geschlechtstypus in andersgeschlechtlichen Einsprengungen zu erblicken [sind], die wir vor allem unter den Zwischenzellen der Geschlechtsdrüsen zu suchen haben.”[37] Zu dieser Behauptung fühlte sich Hirschfeld durch Steinachs zwei Jahre zuvor veröffentlichte Arbeit “Pubertätsdrüsen und Zwitterbildung” berechtigt.[38] Ausgehend vom gemeinsamen Ursachengefüge, dass zu einer für den Hermaphroditismus typischen “Vermischung entgegengesetzter Geschlechtscharaktere” führe, schlug Hirschfeld nun vor, die in seiner Zwischenstufentheorie zusammengefassten Kategorien auch als Spielarten des Hermaphroditismus zu begreifen. Die Mischungen der Geschlechtsorgane, die “Zwitter im engeren Sinne”, bezeichnete er danach als “Hermaphroditismus genitalis”; die Mischungen körperlicher Eigenschaften, die Androgynen, als “Hermaphroditismus somaticus”; die Mischungen psychischer Charaktere wie bei den Transvestiten als “Hermaphroditismus psychicus” und die Mischungen sexueller Eigenschaften, so bei den Homosexuellen als “Hermaphroditismus psychosexualis”.[39] Hinsichtlich der Bewertung des Hermaphroditismus war Hirschfeld weit weniger großzügig in der Auslegung der Zwischenstufentheorie. Seine Position lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Auch wenn er im Allgemeinen darum bemüht war, die sexuellen Zwischenstufen nicht als pathologische Phänomene zu begreifen, ging er dennoch davon aus, dass z.B. Hermaphroditismus “Teilerscheinung eines degenerativen Zustandsbildes” sei, im Unterschied zu sogenannten “einfachen” Geschlechtermischungen, zu denen er die übrigen Formen zählte. Die bei Hermaphroditen angeblich “sehr häufig” auftretenden “anderweitigen körperlichen und seelischen Störungen” veranlassen ihn zu folgendem Schluss:
Zwar sind, wie meine Kasuistik zeigt, diese Begleiterscheinungen nicht durchgängig vorhanden, doch gehen wir wohl nicht fehl, wenn wir annehmen, dass an und für sich schon einer so hochgradigen Sexualstörung ein degenerativer Charakter innewohnt.[40]
Mit der Degenerations- oder Entartungstheorie wurde im späten 19. Jahrhundert die Vererbung sogenannter körperlicher “Missbildungen” sowie der Geisteskrankheiten erklärt. Sie fand in der Medizin allgemein, wie auch in weiten Kreisen der Sexualwissenschaft Anerkennung.[41] Zur Verhütung der Degeneration wurden zahlreiche eugenische Maßnahmen vorgeschlagen, so dass Hirschfeld mit seiner Äußerung den Hermaphroditismus als präventionswürdige genitale Missbildung klassifizierte. Während er immer wieder dagegen anschrieb, Homosexualität als degenerative Erscheinung aufzufassen, votierte er beim Hermaphroditismus nachdrücklich dafür. Doch wenn Hermaphroditismus als Geschlechtermischung eine Degeneration sein sollte, wäre es nur konsequent gewesen, auch die “anderweitigen körperlichen und seelischen” Formen der Geschlechtermischungen – also alle Zwischenstufen – als solche zu qualifizieren. Die so genannte “einfache” Geschlechtermischung, wozu er Androgynie, Homosexualität und Transvestismus zählte, nahm er jedoch davon aus. So resümierte er das Kapitel “Hermaphroditismus” in seinem grundlegenden Werk, der dreibändigen Sexualpathologie, mit dem Satz:
Diese Befunde beweisen, dass die Verdoppelung und hermaphroditische Juxtaposition der Genitalien als ein ungleich tiefergreifendes Degenerationsmerkmal zu erachten ist als die einfache Vermischung der Geschlechtscharaktere.[42]
Deutlich wird auch hier, dass Degenerations- und somit Pathologisierungszuschreibungen völlig arbiträr sind – hier in Übereinstimmung mit den geltenden Lehrmeinungen – und Grenzziehungen ebenso willkürlich verlaufen. Hirschfelds Zwischenstufentheorie unterliegt ein eigener Wertekanon, der einzelne Formen als Normalität privilegiert, während er andere medizinisch stigmatisiert.[43]
Die Ausweitung der Gutachterpraxis für Hermaphroditen auf Transvestiten
Ein Jahr vor der Institutseröffnung, 1918, schreibt Hirschfeld, dass er zwanzig Fälle von “irrtümlichen Geschlechtsbestimmungen” in seiner sexualwissenschaftlichen Praxis beobachtet habe. Bei 17 von ihnen wurde eine “Änderung im standesamtlichen Register vorgenommen.”[44] Interessant daran ist, dass unter diesen zwanzig offenbar nicht nur – im physischen Sinne – Hermaphroditen waren: Als Hirschfeld 1920, d.h. nach Ablauf des ersten Jahres der Tätigkeit des Instituts für Sexualwissenschaft, über die dort geleistete Arbeit berichtet, findet sich die Bemerkung, dass “Fälle von ausgesprochenem körperlichen Hermaphroditismus (irrtümlicher Geschlechtsbestimmung) sowie verschiedener Vorstufen des Hermaphroditismus zur Beobachtung und Behandlung”[45] ins Institut kamen.[46] Zu den “Vorstufen des Hermaphroditismus” zählte er in der Sexualpathologie (1918) neben verschiedenen Abweichungen der Bildung der inneren und äußeren Genitalien auch die der Größe, sogenannte genitale Hypo- oder Hyperplasien.[47] Damit eröffnete er sich einen Ermessensspielraum in der Geschlechtsdiagnostik, den er dafür nutzte, auch Personen mit völlig “normal” geformten Genitalien als “Vorstufen” des Hermaphroditismus oder gar als Hermaphroditen zu deklarieren. Der Hintergrund dafür lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: 1910 veröffentlichte Hirschfeld die erste grundlegende Arbeit über Transvestitismus, einen Begriff den er dort erstmals verwendete.[48] Da Transvestiten, sofern sie auf der Straße erkannt wurden, festgenommen und wegen “groben Unfugs” oder “Erregung öffentlichen Ärgernisses” angeklagt werden konnten, schlug Hirschfeld in der Monografie vor, ihnen das Tragen der gewünschten Kleidung per Gutachten zu gestatten. So bewerkstelligte er es, für Transvestiten polizeilich-juristische Regelungen auszuhandeln, die es ihnen ermöglichten, in der Öffentlichkeit die ihnen genehmen Kleidung zu tragen.[49] 1909 stellte Hirschfeld gemeinsam mit dem Psychoanalytiker Karl Abraham das erste Gutachten für eine Frau namens Katharina T. aus. Aufgrund dessen bekam sie vom Berliner Polizeipräsidenten Ernst von Stubenrauch ein Schreiben – es wurde später Transvestitenschein genannt –, das die behördliche “Zurkenntnisnahme ihrer Neigung” schriftlich bestätigte und bei Polizeikontrollen zu ihrem Schutz vor Festnahmen diente. Katharina T. wollte jedoch ganz als Mann leben und ersuchte deshalb darum, ihren Vornamen durch einen männlichen ersetzen zu dürfen. Obwohl die Gutachter auch diesen Wunsch unterstützten, wurde das Gesuch mit der Bemerkung abgelehnt: dies sei “wegen ihrer völlig normalen Geschlechtsteile” unmöglich.[50] Tatsächlich war eine Vornamensänderung, die im Personenstandsregister sowie der Geburtsurkunde vermerkt wurde, nur nach ärztlich attestierter “Geschlechtsberichtigung” bei Hermaphroditen möglich. Die Ablehnung des Gesuchs von Katharina T. dürfte den Ausschlag gegeben haben, dass Hirschfeld bei Transvestiten, die ihn von nun an mit demselben Anliegen aufsuchten, eine neue gutachterliche Strategie wählte. Er beschrieb sie jetzt als Personen uneindeutigen Geschlechts, sowohl im Hinblick auf ihre Geschlechtsorgane als auch hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Eigenschaften und gab sie entweder als “Seelenzwitter”, Hermaphroditen oder eben als deren Vorstufen aus. Es finden sich daher entsprechende Parallelen in Hirschfelds medizinischer Gutachterpraxis – die Atteste zur Namensänderung der Transvestiten lesen sich wie Hermaphroditengutachten. Erstmals wurde diese Strategie in der Arbeit Geschlechts-Umwandlungen (Berlin 1912) deutlich, in der er sechs Gutachten von Hermaphroditen und Transvestiten nacheinander präsentierte. Das erste überlieferte Gutachten, das dieser Vorgehensweise entspricht, stellte Hirschfeld mit seinem Kollegen Ernst Burchard 1912 aus, es lautet:
Es unterliegt keinem Zweifel, daß bei Fräulein Sch. ein Fall der … in allen nur erdenkbaren Nuancierungen vorkommenden Geschlechtsübergänge vorliegt. In zwei Hauptpunkten der Sexualität, dem Geschlechtstrieb und der Persönlichkeit, ist Frl. Sch. völlig männlich. Es besteht bei ihr mehr als eine angeborene homosexuelle Veranlagung, insofern der Drang, in jeder Beziehung als Mann zu leben, sich männlich kleiden, bewegen und beschäftigen zu können, bei ihr ein weit wesentlicheres Erfordernis darstellt als der Trieb nach geschlechtlicher Befriedigung, und es besteht andererseits mehr als ein bloßer Transvestitismus, worunter wir die Neigung, in Kleidung und Gebahren die Rolle des andern Geschlecht durchzuführen, verstehen, insofern dieser bei ihr nur als Teilerscheinung ihres natürlichen Bedürfnisses, in jeder Beziehung sich als Mann zu geben und zu betätigen, als Mann zu leben und zu lieben, besteht. Der Körperbau entspricht dieser ausgesprochen männlichen Persönlichkeit freilich nur in mehr nebensächlichen Anklängen … Dagegen sind all die Eigenschaften, welche die individuellen Eigentümlichkeiten zum Ausdruck bringen: Gesichtsausdruck, Sprache, Haltung, Gang, Benehmen und Bewegungen ausgesprochen männlich. Es liegt somit ein Fall von Zwitterbildung nicht sowohl in rein äußerlichem als vielmehr in tieferem Sinne vor. Die Notwendigkeit, daß Fräulein Sch. die Erlaubnis erhält, in Männertracht gehen zu dürfen, ergibt sich subjektiv daraus, daß das Tragen von Frauenkleidern sie unglücklich macht und zweifellos, wenn sie dauernd dazu gezwungen wäre, ihre Gesundheit nach und nach untergraben und ihre Persönlichkeit vernichten würde, objektiv daraus, daß sie in Frauenkleidern auffällt, Anstoß und Aergernis erregt, während sie in Männertracht einen vollkommen unauffälligen, natürlichen Eindruck macht. Damit wäre aber dem eigenartigen Zustande des Frl. Sch. nur teilweise Rechnung getragen und Gerechtigkeit widerfahren. Sie ist eben … keine Frau, sondern ein Zwitter, in dessen Gesamtgeschlechtlichkeit das Männliche entschieden überwiegt.[51]
Im Folgenden verweist Hirschfeld auf einen anderen veröffentlichten Fall, bei dem es angeblich gelungen sei, bei einer körperlich weiblich erscheinenden Person eine Absonderung von Sperma nachzuweisen.
Jedenfalls steht auch ohne diesen Nachweis fest, daß Louise Sch. ihrer Sexualität nach vorwiegend männlichen Geschlechts ist und in Anbetracht aller angeführten Tatsachen, in Berücksichtigung aller subjektiven und objektiven Gründe als Mann zu leben berechtigt ist. Die Erlaubnis, ständig männliche Kleidung tragen zu dürfen, würde ihr Leben naturgemäß schon wesentlich leichter gestalten und sie von den ärgsten Unannehmlichkeiten und Schädlichkeiten … befreien. Immerhin wäre ihr auch damit nur teilweise gedient. Vor allem bliebe ihr weiblicher Vorname ein sie überaus störendes Moment. Wir haben wiederholt in ähnlichen Fällen beobachten können, wie schwer es Personen in gleicher Lage gelingt, eine ihrer männlichen Persönlichkeit und männlichen Tracht entsprechende Stelle zu finden, da man überall an dem weiblichen Vornamen Anstoß nimmt. So wird dieser in derartigen Fällen ein überaus verhängnisvoller, die Existenzmöglichkeit schwer beeinträchtigender Umstand. Nur wenn ihr mit der Aenderung der Tracht auch die Führung eines neuen Vornamens gestattet wird, kann der Widerspruch, unter dem ein Zwitter von vorwiegend männlicher Persönlichkeit leidet […] beseitigt werden. Natürlich wäre vom rein biologischen Standpunkt die völlige rechtliche Umwandlung der p. Sch. in einen Mann zu rechtfertigen, da nach dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft die äußeren Genitalien für die Geschlechtsbestimmung nicht in höherem Grade in Betracht kommen dürfen als die sexuelle Gesamtpersönlichkeit. […] [D]ie völlige Geschlechtsumwandlung der p. Sch. [wäre] jedenfalls diejenige Lösung des schwierigen Falles, die seiner wissenschaftlichen Beurteilung am besten Rechnung trägt.[52]
Louis Sch. begriff sich als Mann, lebte als solcher und hatte auch in der Partnerschaft mit der Freundin die traditionelle Männerrolle eingenommen. Selbst Freunde und Bekannte behandelten “ihn” dementsprechend. Hirschfelds Bericht nach wäre “Louise Sch.” als passing woman, als nomineller Mann durchgegangen. Die Entscheidung über den Antrag auf den Transvestitenschein und die Vornamensänderung geht aus Hirschfelds Veröffentlichung nicht hervor. Eugen Wilhelm, der bereits mehrfach zitierte Rechtsexperte des Wissenschaftlich-humanitären Komitees, der 1987 gegründeten ersten Homosexuellenorganisation, berichtete jedoch 1914 in zwei Aufsätzen darüber. Er hatte sich bei Hirschfeld und Burchard nach dem “Schicksal des Falles” erkundigt, und notierte dazu verwundert:
Der Polizeiarzt ging nun weiter als der Antrag und nahm mit Rücksicht auf die Begründung des Antrags an, dass eine völlige Geschlechtsumwandlung und entsprechende Aenderung in den Standesregistern am Platze sei, die dann auch in der Tat erfolgte. Louise, die bisher als lediglich homosexuelle Transvestitin gegolten hatte, heiratete nunmehr als ‘Louis’ als Mann ihre Freundin.[53]
Diesen unerwarteten Ausgang des Falles kommentierte Wilhelm an anderer Stelle auch mit der fast lakonischen Bemerkung: Seitdem Louis das Recht habe, “nach dem ihr zuerkannten männlichen Geschlecht sich zu kleiden und zu lieben”, seien “ihre früheren abnormen transvestitischen Neigungen und ihr ‘perverser’ Sexualtrieb normal geworden”.[54] Obwohl Wilhelm generell für die Ausweitung der Definition “Zwitter” plädierte, ging er doch nicht so weit wie Hirschfeld, der die Bezeichnung selbst für Personen wie Louise Sch. in Anspruch nahm:[55] Für ihn kam – wobei er sich im Einklang mit dem geltenden Recht sah – eine Änderung des Vornamens im Falle von Louise Sch. nicht in Frage. Nur weil “sie” von Hirschfeld trotz “normaler” Geschlechtsorgane allein aufgrund ihrer männlichen Erscheinung und seiner Spekulation über verborgene “innere männliche Keimdrüsen” als Hermaphrodit, als so genannter Seelenzwitter bezeichnet wurde, konnte eine Änderung des Geschlechtseintrags erreicht werden. Bei Louis Sch. – die man heute wahrscheinlich als transsexuell bezeichnen würde – handelte es sich somit um den juristischen Vollzug einer Geschlechtsumwandlung ohne vorherige operative Eingriffe, die allein aufgrund der Selbstzuordnung vorgenommen wurde. Wilhelm hob diese Entscheidung dann auch als erstmalige Anerkennung des Grundsatzes hervor, nach dem nicht das Vorhandensein von Hoden oder Ovarien für die Geschlechtsbestimmung ausschlaggebend sei, sondern unabhängig davon die “überwiegende Mehrzahl der Merkmale”. Bald darauf versuchte Hirschfeld mit der gleichen Strategie für einen ehemaligen Kriminalbeamten eine Vornamensänderung durchzusetzen, die er auch später für andere Transvestiten anwendete, zum Beispiel im Falle von Amanda Balitzki, die er nach diesem Muster als “Vorstufen zum Hermaphroditismus” deklarierte (siehe die folgende Abbildung).
Diese historische, heutigen Konventionen widersprechende fotografische Inszenierung Amandus ist identisch mit vielen anderen Hermaphroditen-Darstellungen Hirschfelds. Unter einer als Triptychon angeordneten Bildreihe – als Frau gekleidet, nackt, als Mann gekleidet – wird eine Abbildung der “uneindeutigen” Geschlechtsorgane in der dafür typischen Weise gezeigt. Doch schon bei dem Triptychon wird der gewünschte Effekt – die Darstellung überzeugender Männlichkeit – nur teilweise erzielt: Zwar wird die Männlichkeit durch die ähnliche Pose, die Balitzki in der Nacktaufnahme – mit den leicht nach auswärts gestellten Beinen sowie den auf das Becken gestützten Armen, das dadurch kleiner erscheint – und auf dem Foto im perfekten männlichen Outfit einnimmt, hervorgebracht. Auch der nahezu identische, offene Gesichtsausdruck und der sichere Blick in die Kamera auf beiden Fotos sollen Männlichkeit assoziieren. Dennoch wirkt Amanda in weiblicher Kleidung, mit dem durchaus selbstbewussten Gesichtsausdruck als Frau nicht weniger überzeugend. Auf der unteren Abbildung des Genitales vermeiden zur Abwendung des Pornografieverdachtes zwei Fingerlinge den Hautkontakt der Hände zur auseinandergezogenen Scheide. Die Fotos veröffentlichte Hirschfeld mehrfach, u.a. in der “Sexualpathologie” (Bd. II, S. 20f.). Die Bildunterschrift dort hob als “Hauptmerkmal” des Genitals die angebliche “äußere Überentwicklung” und “innere Unterentwicklung” hervor. Dennoch verfehlt die Erläuterung ihr Ziel, durch die Fokussierung des Blicks auf die vermeintlich ungewöhnlichen Größenverhältnisse Assoziationen zur Männlichkeit hervorzurufen. Die Anzahl der Gutachten, in denen Hirschfeld Transvestiten, die ihren Vornamen ändern lassen wollten, als Hermaphroditen ausgab, ist freilich nicht exakt zu ermitteln, da die wenigsten dieser Gutachten veröffentlicht sind.[56] 1920 konnte schließlich Walter Niemann, ein Rechtsanwalt, der eng mit dem Hirschfeld-Institut zusammenarbeitete und auch viele Transvestiten vor Gericht vertrat, mit dem Preußischen Justizminister, am Zehnhoff, eine Regelung zur Vornamensänderung aushandeln. Personen, die den Wunsch hatten, ihren Vornamen zu ändern, konnten nun ein entsprechendes Gesuch im Justizministerium einreichen. Aufgrund dessen entschied der Minister persönlich darüber, ob die Antragsteller ihren bisherigen geschlechtsspezifizierenden Namen durch einen sogenannten geschlechtsneutralen Vornamen, wie Alex oder Toni ändern durften. Zumindest theoretisch machte diese neue offizielle Möglichkeit Hirschfelds bis dahin nachweisbares gutachterliches Manöver überflüssig. Doch ob an der Praxis – aus unbekannten Gründen – dennoch festgehalten wurde, wäre zu überprüfen. Im Vergleich zu den übrigen Zwischenstufen, den Homosexuellen und Transvestiten, hat es zum damaligen Zeitpunkt keine positive Identitätsbildung oder gar einen Zusammenschluss von Hermaphroditen gegeben, genauso wenig etablierten sie sich als soziale Minderheit. Sie blieben rare Einzelfälle, Versprengte. Vergleichbares wie der gegenwärtige Einsatz von kritischen WissenschaftlerInnen und anderen UnterstützerInnen für die Entpathologisierung von Hermaphroditen und gesellschaftliche Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt, ist für die damalige Zeit nicht nachzuweisen.[57] An der juristischen Praxis, wie an den ihnen folgenden medizinischen Gutachten, lässt sich – auch wenn dem Wunsch der Personen bei Hirschfeld Gehör geschenkt wurde – der Zwang erkennen, ihnen in der binären Geschlechterordnung einen festen und endgültigen Platz zuzuweisen. Dieser Intention entspricht auch Hirschfelds Befürwortung sexualchirurgischer “Korrekturen”, die das Geschlecht vereindeutigen sollten. Insofern blieb die Zwischenstufentheorie, in der von der Akzeptanz der unendlichen Vielfalt der Geschlechtermischung die Rede ist, eine Theorie: in Praxi votierte Hirschfeld für klare “Geschlechterlösungen”. Insgesamt lässt sich sein Beitrag zur Hermaphroditen-Diskussion dahingehend zusammenfassen, dass er als einer der Ersten zu Beginn des 20. Jahrhunderts theoretisch wie praktisch gegenüber der rein rationalen Entscheidung der Medizin der subjektiv empfundenen Geschlechtszugehörigkeit die ihr gebührende Priorität einräumte, wobei er den Hermaphroditismus aber gleichzeitig nach den gängigen medizinischen Maß.
[1] Dieser Aufsatz wurde im Textband zur Ausstellung: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (Hg.): 1-0-1 intersex. Das Zweigeschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Berlin 2005, S. 55-71 veröffentlicht. Die seitdem zum Thema erschienene Literatur wurde nicht eingearbeitet. [2] Zur Biographie Hirschfelds vgl. zuletzt Dose, Ralf: Magnus Hirschfeld. Deutscher – Jude – Weltbürger (Jüdische Miniaturen 15), Teetz 2005; ferner Herzer, Manfred: Magnus Hirschfeld. Leben und Werk eines jüdischen, schwulen und sozialistischen Sexologen, Hamburg ²2001. [3] Zu Ulrichs’ Beschäftigung mit Hermaphroditismus vgl. Mildenberger, Florian: “Urninge” und “genetische Weibchen” – Karl Heinrich Ulrichs und der Diskurs über Hermaphroditismus, in: Wolfram Setz (Hg.): Neue Funde und Studien zu Karl Heinrich Ulrichs, Hamburg 2004, S. 161-180. [4] Honegger, Claudia: Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaft vom Menschen und das Weib, Frankfurt am Main 1991. [5] Klöppel, Ulrike: ‘Störfall’ Hermaphroditismus und Trans-Formationen der Kategorie ‘Geschlecht’. Überlegungen zur Analyse der medizinischen Diskussion über Hermaphroditismus um 1900 mit Deleuze, Guattari und Foucault, in: Potsdamer Studien zur Frauen- und Geschlechterforschung (e.V.): Transformationen. Wissen – Mensch – Geschlecht (Potsdamer Studien zur Frauen- und Geschlechterforschung 6), Potsdam 2002, S. 137-150, hier S. 141ff. [6] Bezeichnenderweise hatte Franz Ludwig von Neugebauer seine sehr ausführlichen Vorstudien zum Thema im von Magnus Hirschfeld seit 1899 herausgegebenen Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen veröffentlicht. Zu Neugebauer vgl. Spörri, Myriam: Die Diagnose des Geschlechts. Hermaphroditismus im sexualwissenschaftlichen Diskurs zwischen 1886 und 1920, unveröffentlichte Lizensiatsarbeit, Historisches Seminar, Universität Zürich 2000. [7] Vgl. dazu die Abb. des Zwitterparagraphen und die Ausführungen dazu von Klöppel, Ulrike: “Strenge Objektivität und extremste Subjektivität konkurrieren”. Hermaphroditismusbehandlung in der Nachkriegszeit und die Durchsetzung von gender by design. In: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (Hrsg.): 1-0-1 intersex. Das Zweigeschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Berlin 2005, S. 168-185, hier S. 173. [8] Wilhelm, Eugen: Die rechtliche Stellung der (körperlichen) Zwitter de lege lata und de lege ferenda (Juristisch-psychiatrische Grenzfragen. Zwanglose Abhandlungen, 8/1), Halle 1909, S. 16. Nebenbei sei nur bemerkt, dass nach dieser Definition kastrierte Männer und Frauen juristisch nicht mehr als solche zu behandeln gewesen wären. [9] von Neugebauer, Franz: Der Hermaphroditismus beim Menschen, Leipzig 1908; vgl. zu den chirurgischen Eingriffen Kapitel 87-89. [10] Mugdan, Benno: Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich. Band. 1.: Einführungsgesetz und Allgemeiner Theil, Berlin 1899, S. 370. Auf diese Stelle beziehen sich zahlreiche Kritiken an der Neuregelung, so z.B. Landau, Theodor: Über Hermaphroditen, in: Berliner klinische Wochenschrift 40 (15, 1903), S. 339-343, hier S. 341; vgl. auch Wilhelm, Eugen: Die rechtliche Stellung der (körperlichen) Zwitter de lege lata und de lege ferenda (Juristisch-psychiatrische Grenzfragen. Zwanglose Abhandlungen, 8/1), Halle 1909, S. 13f. [11] von Erichsen, A.: Die Führung des Standesregisters. 8. vollständig neue Aufl. von O. Weisse, Berlin 1900, S. 57. [12] Hirschfeld, Magnus: Das angeblich dritte Geschlecht des Menschen, in: Zeitschrift für Sexualwissenschaft 6, 1919/1920, 1, S. 22-27, hier S. 26. [13] Virchow, Rudolf: Verhandlungen der Berliner medizinischen Gesellschaft, 1898, 29, S. 50; Landau, Theodor (1903): Über Hermaphroditen”, in: Berliner klinische Wochenschrift, 40 (15, 1903), S. 341; Hirschfeld, Magnus: Sexualpathologie. Ein Lehrbuch für Ärzte und Studierende. Band II, Bonn 1918, S. 79. [14] Orth, Johannes: Lehrbuch der speziellen pathologischen Anatomie. Band 2. 1. Abtheilung, Berlin 1893, S. 261. [15] Landau, Theodor: “Über Hermaphroditen”. Berliner klinische Wochenschrift, 40, 1903, 15, S. 339-343, hier S. 341. [16] Ebd., S. 342f. [17] Auf diese Veröffentlichung Landaus – sowie auf das anlässlich des “Falles” entnommene Präparat – bezieht sich Hirschfeld bei seiner Gutachterpraxis ausdrücklich. Hirschfeld, Magnus: Geschlechtskunde. Auf Grund dreißigjähriger Forschung und Bearbeitung bearbeitet. Band 1, Stuttgart 1926, S. 552f. [18] Neugebauer, Franz von: Der Hermaphroditismus beim Menschen, Leipzig 1908, S. 620. [19] Erstmals verwendete Hirschfeld das Zitat in seinem Nachwort zu N. O. Body [das ist Karl, Martha Baer]: Aus eines Mannes Mädchenjahren, Berlin 1907, S. 214; Reprint: O. Body: Aus eines Mannes Mädchenjahren, hg. von Hermann Simon, Berlin 1993, S. 163f. [20] Numa Numantius [Karl Heinrich Ulrichs]: ‘Inclusa’ Anthropologische Studien über mannmännliche Geschlechtsliebe, Leipzig 1864, S. 6. [21] Zu Friederike Schmidt vgl. Sykora, Katharina: Umkleidekabinen des Geschlechts. Sexualmedizinische Fotografie im frühen 20. Jahrhundert. Fotogeschichte, 24, 2004, 92, S. 15-30. [22] Hirschfeld, Magnus: Geschlechtsübergänge, Leipzig 1905, S. 20f. Diesen “Fall” hatte Hirschfeld bereits separat veröffentlicht als: Hirschfeld, Magnus: Ein Fall irrtümlicher Geschlechtsbestimmung (erreur de sexe), in: Monatsschrift für Harnkrankheiten und sexuelle Hygiene 2, 1905, 1, S. 53-59. [23] Hirschfeld (1905): Geschlechtsübergänge, S. 24f. [24] Zum Institut für Sexualwissenschaft vgl. Herrn, Rainer: Vom Traum zum Trauma. Das Institut für Sexualwissenschaft, in: Schoeps, Julius H. Schoeps/Kotowski, Vera-Elke (Hg.): Der Sexualreformer Magnus Hirschfeld. Ein Leben im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, Berlin 2004, S. 173-199, hier S. 173-199. Biographische Angaben zu Bernhard Schapiro finden sich bei: Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft (Hg.): Institut für Sexualwissenschaft (1919-1933). CD-ROM, Berlin 2002, sowie online: www.magnus-hirschfeld.de/Institut. [25] Schapiro, Bernhard: Demonstration eines Hermaphroditen, in: Zeitschrift für Urologie 19 (1925), S. 436-441, hier S. 438-439 [26] Grundlage dieser Beschreibung Hirschfelds ist der 1899 erstmals veröffentlichter Fragebogen, mit dem er auch Homosexuelle und später – in überarbeiteten Versionen – Transvestiten explorierte und der im Gegenzug auch viele ihrer Biographien inhaltlich strukturierte (Hirschfeld, Magnus: Fragebogen, in: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen unter besonderer Berücksichtigung der Homosexualität 1, 1899, S. 4-35, hier S. 26ff.). [27] Schapiro 1925, S. 438-439 [28] Seit 1911 war es chirurgisch möglich, mit der sogenannten Schubertschen Scheidenplastik eine Neovagina zu formen. Diese Operation wurde zur Scheidenvergrößerung bei Frauen entwickelt, führte jedoch in einigen Fällen zum Tode. Bei einem im Hirschfeld Institut behandelten Transvestiten wurde sie extern 1921 erstmals zur Geschlechtsumwandlung eingesetzt. Ende der zwanziger Jahre, als Geschlechtsumwandlungen häufiger ausgeführt wurden, gab es mehrere chirurgische Verfahren (Herrn, Rainer: Schnittmuster des Geschlechts. Transvestitismus und Transsexualität in der frühen Sexualwissenschaft, Gießen 2005). [29] Die genannten drei Fälle geistern durch die gesamte Hermaphroditenliteratur. Hirschfeld bezieht sich erstmals in Geschlechtsübergänge (Hirschfeld (1905): Geschlechtsübergänge, S. 9) auf sie. Garré: Fall von echtem Hermaphroditismus, in: Deutsche medizinische Wochenschrift 29 (5, 1903), S. 77-78, hier S. 77; über den mikroskopischen Befund: Simon, Walter: Hermaphroditismus verus, in: Virchows Archiv 172 (1903), S. 1-29; Pick, Ludwig: Über Adenome der männlichen und weiblichen Keimdrüse bei Hermaphroditismus verus und spurius, in: Berliner klinische Wochenschrift 24 (17, 1905), S. 502-509. Ludwig Pick war Mitarbeiter der von Leopold und Theodor Landau geführten Frauenklinik in Berlin. [30] Auf welche Äußerung oder Veröffentlichung Virchows sich Hirschfelds Vermutung stützt, geht aus dem Text nicht hervor. [31] Schapiro, Bernhard: Demonstration eines Hermaphroditen, in: Zeitschrift für Urologie 19 (1925), S. 436-441, hier S. 438-439. Schapiros “Fallbeschreibung” findet sich bis auf wenige Streichungen in: Hirschfeld, Magnus: Geschlechtskunde. Band I, Stuttgart 1926, S. 548ff. [32] Hirschfeld, Magnus: Geschlechtskunde. Band I., Stuttgart 1926, S. 551. [33] Ebd., S. 552. [34] Ebd., S. 552f. [35] Da nach der unzweifelhaften Diagnose Bendas die Hoden dafür nicht in Frage kamen und die Nebennieren ebenfalls Sexualhormone sezernierten. [36] Hirschfeld, Magnus: Sexualpathologie. Band II, Bonn 1918, S. 80. [37] Ebd., S. 80. [38] Steinach, Eugen: Pubertätsdrüsen und Zwitterbildung, in: Archiv für Entwicklungsmechanik 42, 1916, S. 307-332. 1920 zog Steinach den direkten Vergleich zwischen den von ihm durch Transplantation “hergestellten” Tierzwittern und den “natürlichen” (Steinach, Eugen: Künstliche und natürliche Zwitterdrüsen und ihre analogen Wirkungen, in: Archiv für Entwicklungsmechanik 46, 1920, S. 12-28. [39] Hirschfeld, Magnus: Sexualpathologie. Band II, Bonn 1918, S. 89. [40] Ebd., S. 13. [41] Zur Geschichte des Degenerationsbegriffes in der Sexualwissenschaft vgl. Wettley, Annemarie: Von der ‘Psychopathia sexualis’ zur Sexualwissenschaft (Beiträge zur Sexualforschung 17), Stuttgart 1959. Zu Hirschfelds Positionen im eugenischen Diskurs, die in den letzten Jahren Gegenstandes heftiger Auseinandersetzungen waren, vgl. Seeck, Andreas (Hg.): Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit? Textsammlung zur kritischen Rezeption des Schaffens von Magnus Hirschfeld, Münster 2003. [42] Hirschfeld, Magnus: Sexualpathologie, Band II, Bonn 1918, S. 92. [43] Vgl. dazu die visuelle Darstellung der Zwischenstufenwand wie auch die Kapitel “Zwischenstufentheorie”, “Homosexualität” und “Transvestismus” in Hirschfelds Sexualpathologie, Bd. II, Bonn 1918. [44] Hirschfeld, Magnus: Zwei neue Fälle von Geschlechtsberichtigung, in: Neurologisches Zentralblatt 37 (1908), S. 138-147, hier S. 138. In dem im selben Jahr veröffentlichten 2. Band der Sexualpathologie berichtet er von 24 von ihm beobachteten Zwittern (Hirschfeld: Sexualpathologie, 1918, S. 13). Dort finden sich auch nahezu alle der früher von Hirschfeld begutachteten Hermaphroditen mit “Fallbeschreibungen”. [45] Hirschfeld, Magnus: Bericht über das erste Tätigkeitsjahr (1. Juli 1919 bis 30. Juni 1920) des Instituts für Sexualwissenschaft, in: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen 20 (½ 1920), S. 54-74, hier S. 55. [46] Für die restliche Institutszeit (1919-1933) liegen entgegen dieser Mitteilung Hirschfelds, die vermuten lässt, dass solche Fälle mit dem Anliegen einer Änderung des Geschlechtseintrags häufig im Institut auftauchten, nur zwei Veröffentlichungen von Institutsmitarbeitern vor, in denen weitere Fälle mitgeteilt werden, einer von Arthur Weil und jener bereits ausführlich vorgestellte von Bernhard Schapiro. Bei dem von Arthur Weil 1921 mitgeteilten “Fall von irrtümlicher Geschlechtsbestimmung” handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um die Transvestitin Bertha, B.[uttgereit], die ihren Vornamen in Berthold ändern wollte, wofür sie als Hermaphrodit ausgegeben werden musste, weil nur so die von ihr gewünschte behördliche Vornamensänderung im Sinne einer Geschlechtsberichtigung erreicht werden konnte (Herrn 2005). Dass andererseits nicht alle Fälle von Hermaphroditismus, bei denen Institutsmitarbeiter gutachteten, veröffentlicht wurden, belegt eine weitere sich im Landesarchiv Berlin befindende dreiseitige Expertise: Sie wurde von Arthur Weil und Magnus Hirschfeld am 17.8. 1923 unterzeichnet und ist für “Fräulein Else Bartel” ausgestellt worden, die sich “ihrem seelischen Empfinden nach nicht als Frau, sondern als Mann fühlte”. Die Gutachter empfahlen, dass „Namen und Geschlecht entsprechend abgeändert werden“ (Landesarchiv Berlin: A Rep. 41 Acc. 4360 Nr. 4, 2001). [47] Hirschfeld, Magnus: Sexualpathologie. Band II, Bonn 1918, S. 18-23. [48] Hirschfeld, Magnus: Die Transvestiten, eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, Berlin 1910. [49] Auf die Gleichbehandlung von Hermaphroditen und Transvestiten im Hinblick auf das Tragen der Kleidung des “empfundenen” Geschlechts, die auf Hirschfeld zurückzuführen ist, machte Eugen Wilhelm bereits 1909 aufmerksam (Wilhelm, Eugen: Die rechtliche Stellung der (körperlichen) Zwitter de lege lata und de lege ferenda (Juristisch-psychiatrische Grenzfragen. Zwanglose Abhandlungen, 8/1), Halle 1909, S. 54-58). [50] Ebd., S. 55. [51] Hirschfeld, Magnus/Burchard, Ernst: Spermasekretion aus einer weiblichen Harnröhre. Ein Mann mit vollkommen weiblichen äußeren Genitalien, in: Deutsche medizinische Wochenschrift 37, 1912, S. 2425-2428. [52] Hirschfeld, Magnus: Geschlechts-Umwandlungen. Irrtümer in der Geschlechtsbestimmung. Sechs Fälle aus der forensischen Praxis (Beiträge zur forensischen Medizin 1,2) Berlin 1912, S. 11-14. Dem Gutachten vorangestellt ist eine ausführlich Darstellung der “Vorgeschichte” sowie der körperliche und psychische “Befund”. [53] Wilhelm, Eugen: I. Geschlechtsbestimmung der (körperlichen) Zwitter. II. Zwitter und Standesregister, in: Vierteljahresschrift für gerichtliche Medicin und öffentliches Sanitätswesen 48, 1914, S. 260-280, hier S. 279f. [54] Wilhelm, Eugen: Die Transvestiten und das Recht, in: Sexual-Probleme 10, 1914, S. 393-408 und S. 495-503, hier S. 402. [55] Wilhelm, Eugen: I. Geschlechtsbestimmung der (körperlichen) Zwitter. II. Zwitter und Standesregister, in: Vierteljahresschrift für gerichtliche Medicin und öffentliches Sanitätswesen 48, 1914, S. 260-280, hier S. 276f. [56] Ausführlich dargestellt findet sich diese Problematik bei Herrn, Rainer: Schnittmuster des Geschlechts. Transvestitismus und Transsexualität in der frühen Sexualwissenschaft. Gießen 2005, insbesondere Kap. 3.7 und 5.4. Dort finden sich auch einige weitere Gutachten, in denen Hirschfeld Transvestiten als Hermaphroditen bzw. Vorstufen des Hermaphroditismus darstellte. [57] Erst seit Kurzem wenden sich Hermaphroditen / Intersexuelle gegen sogenannte sexualchirurgische “Korrekturen”; vgl. dazu die Beiträge in diesem Katalog sowie in polymorph (Hg.): (K)ein Geschlecht oder viele? Transgender in politischer Perspektive, Berlin 2002.
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rainerherrn (24. Januar 2016). Das Geschlecht ruht nicht im Körper, sondern in der Seele. Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qdkr
Herrn is the best! What a lucid explanation of the social construction of sex.
Thanks for what you do, this is thought-provoking as a trans person.
Normen mögen ja im Hinblick auf Maschinen und Dinge gut sein und das Leben vereinfachen… im Hinblick auf Lebewesen haben sie immer nur Leid gebracht, statt dem Wesen zu helfen sich selber so anzunehmen wie es ist mit seinem Körper, seinen Neigungen und Fähigkeiten. Eine Tragödie, wenn nicht eine Katastrophe… zumindest für die Betroffenen und ihre Angehörigen oder die, die sie lieben.