Transformationen der medizinischen Problematisierung ‘uneindeutigen’ Geschlechts seit dem 18. Jahrhundert (Vortragsmanuskript)
Transformationen der medizinischen Problematisierung ‘uneindeutigen’ Geschlechts seit dem 18. Jahrhundert
Ulrike Klöppel, Institut für Europäische Ethnologie, Berlin
[Beitrag zum Symposion “Männlich-weiblich-zwischen”; siehe auch das Abstract zum Vortrag hier und das Tagungsprogramm hier.]
In meiner Dissertation [1] habe ich mich auf der einen Seite mit den Entwicklungen des medizinischen und psychologischen Diskurses über Inter*[2] im deutsprachigen Raum ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und den Implikationen für die Genealogie des gender-Konzepts beschäftigt. Auf der anderen Seite hat mich interessiert, welche Zusammenhänge ein weiter gespannter Blick auf die Medizingeschichte von Inter*/Hermaphroditen offenbart, weshalb ich meine Forschungen bis ins 18. Jahrhundert ausgedehnt habe. Diesen letzteren Strang meiner Forschung möchte ich in diesem Vortrag vorstellen.
Die deutschsprachige medizinische Literatur lässt zwei langfristige historische Prozesse erkennen, die sich im Zusammenhang mit der Medikalisierung der Hermaphroditen ab der Frühen Neuzeit herausbildeten: Geschlechtlich „uneindeutige“ Menschen wurden zum einen als Prüfstein der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Geschlecht und Sexualität verhandelt und gelten seitdem als wichtige Studienobjekte der medizinischen und – seit dem 20. Jahrhundert – auch psychologischen Geschlechterforschung. Zum anderen wurden und werden sie als Personen, die potentiell mit der Geschlechter- und sexuellen Ordnung in Konflikt geraten, problematisiert. Ich habe diese beiden historischen Prozesse als epistemologische und sozialregulative Problematisierung bezeichnet, deren Machtfunktion zunächst einmal darin besteht, die Grenzen zwischen männlichem/weiblichem und eindeutigem/uneindeutigem Geschlecht sowie normaler/abweichender Sexualität zu definieren und zu kontrollieren. Darüber hinaus hilft das von Michel Foucault geprägte Konzept der Problematisierungsweise, Diskurse als dynamische Regulative zu begreifen, die in komplexer Weise heterogenen Praktiken, sowohl stabilisierenden als auch transformativen Prozessen, Raum geben und diese zugleich auch eingrenzen. [3] Aus dieser Perspektive wird verständlich, dass sich die Machtfunktion der medizinische Problematisierung von Inter* nicht darauf beschränkt, fixe Geschlechternormen durchzusetzen. Vielmehr integriert der Diskurs flexibel neue gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen im Sinne einer dynamischen Regulation von Geschlecht und Sexualität, ohne die medizinische Definitionshoheit und Kontrolle aufzugeben. Im Folgenden möchte ich dieses Verständnis der longue durée anhand einer schlaglichtartigen Darstellung von Diskurskonstellationen ab dem 18. bis ins 20. Jahrhundert plastisch machen.
Die medizinische Problematisierung des Geschlechts von Personen als nicht eindeutig weiblich oder männlich hat eine sehr lange Geschichte. Aber die davon nochmals zu unterscheidende Medikalisierung, d.h. die zunehmende systematische Kontrolle der akademischen Medizin über den Geschlechtsstatus von Hermaphroditen, ist m.E. ein Phänomen, das im deutschsprachigen Raum mit dem 17./18. Jahrhundert einsetzt, wobei Anspruch und Umsetzung stark auseinanderklafften. Dieses Auseinanderklaffen war der Ausgangspunkt einerseits für eine eher theoretische Beschäftigung mit Hermaphroditismus und Geschlecht – Definitionen, Klassifikationsmerkmale, Zeugungs- und Entwicklungstheorien – und andererseits für eine eher auf soziale Fragen gerichtete Diskussion über Geschlechtszuweisungs- und Behandlungspraktiken.
Die medizinische Literatur des 17./18. Jh. ist voll von Verlautbarungen, dass die Geschlechtszuweisung von Hermaphroditen genaue anatomische Kenntnisse erfordere und daher in die alleinige Zuständigkeit akademisch geschulter Ärzte gehöre. Diesen Anspruch unterstrichen Hebammenordnungen, die die Hinzuziehung eines Mediziners in Fällen “zweifelhaften” Geschlechts verlangten – so wie sie allgemein den Einfluss akademischer Mediziner ausweiteten und deren Kontrolle über andere Heilkundige absicherten. 1756 wurde der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis und 1794 das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR, siehe hier) erlassen, welche die bisherigen Hermaphroditen betreffenden Rechtsformeln der Geschlechtszuweisung nach dem „überwiegenden“ Geschlecht wie auch die Möglichkeit der Wahl im Erwachsenenalter aufnahmen. Darüber hinaus, und das war neu, wiesen die Gesetzestexte explizit Sachverständigen eine Rolle zu, die das überwiegende Geschlecht feststellen sollten – gemäß ALR allerdings auch nur im rechtlichen Streitfalle. Sie führten aber nicht aus, wer als Sachverständiger auftreten konnte. Nicht nur Mediziner kamen daher in Frage, sondern etwa auch Hebammen, die z.B. bei der Feststellung weiblicher Unfruchtbarkeit üblicherweise hinzugezogen wurden.
Die Situation ist m.E. so zu deuten, dass zwar der Anspruch einer medizinischen Kontrolle „uneindeutigen“ Geschlechts von Ärzten artikuliert wurde und dieser Anspruch auch zunehmend juristische Akzeptanz erfuhr, es jedoch an einer praktischen Umsetzung weitgehend fehlte: Fallberichten aus dem deutschsprachigen Raum lässt sich entnehmen, dass der medizinische Diskurs bis ins 19. Jh. hinein zwar hinsichtlich Ehefragen, aber kaum für die Geschlechtsstatus selbst Konsequenzen hatte, namentlich nicht für die Geschlechtszuweisung von Kindern mit ‘uneindeutigen’ Genitalien, die offenbar höchst selten Ärzten vorgestellt wurden.[4] Der Medikalisierungsdiskurs des 18. Jh. verweist daher vor allem auf berufspolitische Auseinandersetzungen. Mediziner versuchten ein weiteres Zuständigkeitsfeld gegenüber der Konkurrenz der Hebammen, Barbiere und der nicht akademisch ausgebildeten Chirurgen abzustecken. Sie konnten sich von den Hermaphroditen-Begutachtungen versprechen, ihre Kontrolle über die Geburtshilfe und ihre Sachverständigenrolle bei Gericht auszuweiten.
Ihren Experten-Anspruch untermauerten Mediziner im Zeitalter der Aufklärung vor allem theoretisch, und zwar mit der Behauptung, dass es bei den Menschen ohnehin keine “vollkommenen” Hermaphroditen geben könne, da diese sowohl zeugen können als auch empfängnisfähig sein müssten. Diese Auffassung teilten zwar nicht alle Ärzte (eine berühmte Ausnahme war Albrecht von Haller), jedoch setzte sie sich bis zum Ende des 18. Jh. immer mehr durch. Auf dieser Grundlage hieß es nun, dass sich hinter dem “Anschein” des Hermaphroditismus in Wahrheit Männer und Frauen mit “monströsen” bzw. “missgestalteten” Genitalien verbergen würden. Manche eher populärmedizinische Darstellungen vertraten sogar die Idee, dass “regelwidrige” bzw. “widernatürliche” Genitalien das Ergebnis von Onanie oder auch künstlicher Vortäuschung mit betrügerischer Absicht sein könnten.
Eine häufig wiederholte historiografische These zum Wandel des Geschlechterverständnisses in der Moderne lautet, dass sich mit dem 18. Jahrhundert ein dichotomes Verständnis von Geschlecht durchgesetzt habe, das um 1800 durch die wissenschaftliche Ausformulierung einer “psycho-physiologischen Geschlechterdualität” – so Claudia Honegger – verschärft worden sei. Dieses Geschlechterwissen habe dazu gedient, vor allem den politischen Ausschluss der Frauen von bürgerlichen Rechten und die Zuweisung häuslicher Tätigkeiten in der Rolle “Gattin, Mutter und Hausfrau” zu rechtfertigen und zu naturalisieren.[5] Passend dazu besagt eine zweite These, dass die Existenz von sogenannten “echten Hermaphroditen” im 19. Jahrhundert medizinisch unsichtbar gemacht worden sei, um die Geschlechter- und sexuelle Ordnung nicht zu gefährden.[6]
Meiner Analyse nach war die Situation jedoch komplexer. Während im 18. Jh. in der Tat ein dimorphes Geschlechterverständnis vorherrschend war, schälte sich bereits um 1800 ein neues Kontinuum-Modell des Geschlechts heraus, das allerdings ganz anders begründet wurde als etwa ältere Kontinuum-Modelle der hippokratisch-galenischen Schule. Grundlage für das neue Modell waren embryologische Forschungen, die ein Konzept der „Entwicklung“ im Sinne der Neubildung und sukzessiven Differenzierung unterfütterten, wodurch die bis dahin vorherrschenden präformistischen Zeugungstheorien obsolet wurden. Oberflächlich betrachtet könnte man meinen, dass ein dichotomes Geschlechtermodell auch die medizinische Geschlechtertheorie des 19. Jahrhundert kennzeichnete, denn Mediziner und Naturforscher erklärten um 1800 Hoden und Eierstöcke – die Gonaden – zum entscheidenden Geschlechtsorgan, anhand dessen das “wahre” Geschlecht auch in Fällen von „scheinbarem Hermaphroditismus“ eindeutig bestimmt werden könne. Sie schlossen jedoch keineswegs aus, dass es, wenn auch äußerst selten, sogenannte „echte Hermaphroditen“ geben könne, die laut neuer Definition sowohl Hoden als auch Eierstöcke besitzen sollten, getrennt oder in einer Gonade vereinigt. Einzelne Fallberichte, die im Laufe des 19. Jahrhunderts veröffentlicht wurden, bestätigten in den Augen der zeitgenössischen Mediziner die Existenz „echter Hermaphroditen“ – wurden allerdings von nachfolgenden Medizinergenerationen, die strengere Nachweise für die simultane Existenz von Hoden- und Eierstocksgewebe forderten, wieder in Zweifel gezogen.
Die neue Bedeutung der Gonaden um 1800 hing von zweierlei ab: Weil die neue Zeugungstheorie davon ausging, dass aus der Vermischung von Ei und Samen neues Leben entsteht, begriffen Naturforscher und Mediziner Hoden und Eierstöcke nunmehr als die wichtigsten Organe der Fortpflanzung. Zum anderen erklärten sie, indem sie neben anderem ihre Beobachtungen von Fällen geschlechtlicher “Abweichungen” resümierten, die Gonaden zum physiologischen Ausgangs- und Kristallisationspunkt der Geschlechtsdifferenzierung. Das geschlechtliche Erscheinungsbild galt nicht länger als göttlich präformiert, sondern als Resultat der Vermischung der Zeugungsstoffe und dadurch angestoßenen Neubildung und allmählichen Differenzierung eines Organismus. Embryologische Studien legten dar, dass sich die Genitalien aus einer ursprünglich indifferenten Anlage entwickelten, wobei sich die Gonaden als erste differenzieren und die weitere männliche oder weibliche Entwicklung steuern würden.
Der “Hermaphroditismus” war für diese neue Auffassung der polaren Geschlechtsdifferenzierung für die Mehrzahl der Mediziner kein Widerspruch, der hätte unsichtbar gemacht werden müssen. Vielmehr repräsentierte er den „indifferenten“ Ursprung und die ersten Stufen der Entwicklung, die zu den „vollkommen“ ausdifferenzierten Geschlechtscharakteren hinführte. Entsprechend erklärten Mediziner den “Hermaphroditismus” als eine „Hemmung“ des Entwicklungsprozesses bzw. der dafür verantwortlichen „Bildungskraft“.[7] Auf diese Weise ordneten sie die verschiedenen Erscheinungsformen geschlechtlicher “Uneindeutigkeit” – auch ‘geringer’ Ausprägung – als Übergangsstufen der Geschlechter ein: „Beide Geschlechter bieten Reihen dar, durch welche sie sich, indem sie sich von der regelmässigen Bildung ihres Geschlechtes entfernen, einander nähern“, so Johann Friedrich Meckel 1816.[8] Das naturwissenschaftliche Entwicklungsdenken begründete ein Kontinuum-Modell des Geschlechts, in dem der männliche und weibliche Idealtypus den „vollkommensten“ und “Hermaphroditen” den „unvollkommensten“, „primitivsten“ Differenzierungsgrad verkörperten.[9]
Dieses Verständnis des “Hermaphroditismus” war verknüpft mit dem Theorem der „Höherentwicklung“, das eine hierarchische Anordnung der Lebewesen unterstellte. Damit ging die Behauptung einher, dass die Geschlechterdifferenz umso ausgeprägter sei, je höher eine Spezies in der Entwicklungsfolge der Lebewesen angesiedelt und je kulturell höherstehend eine sogenannte „Menschenrasse“ sei.[10]Bei den höheren Tieren, beim Menschen und insbesondere beim „europäischen“ Menschen könne daher der “Hermaphroditismus” nur als pathologische Erscheinung bzw. als „Missbildung“ vorkommen. Die durch Naturforschung, Medizin und Anthropologie betriebene anthropozentrische und rassistische Hierarchisierung der Lebewesen war also mit der Konstruktion der Geschlechterdifferenz als komplementärer Polarität verknüpft, jedoch bedurfte es zu ihrer naturwissenschaftlichen Begründung im Rahmen des neuen Entwicklungsdenkens der Vorstellung eines „ursprünglichen“ Geschlechterkontinuums.
An diesem hierarchisierenden Geschlechtsentwicklungsmodell wurde letztlich auch festgehalten, als um die Wende zum 20. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Genetik die geschlechtsbestimmende Bedeutung der Gonaden wieder in Zweifel gezogen wurde. Der Biologe Richard Goldschmidt stellte in den 1910er Jahren die These auf, dass jedes Individuum mit männlichkeits- und weiblichkeitsbestimmenden Genen ausgestattet sei, deren relatives Verhältnis das Geschlecht bestimme. Dieses genetische Modell erkläre auch das Vorkommen zwischengeschlechtlicher Phänomene, die sich kontinuierlich von leichter bis starker Ausprägung aneinanderreihen lassen würden.[11] Dafür prägte Goldschmidt 1915 den Begriff “Intersexualität”.[12] Die “Intersexualitätslehre” und das genetische Geschlechterkontinuum-Modell bildete die Basis der medizinischen Diskussion der nächsten Jahrzehnte. Mit der Einführung des Sexchromatinkörperchentests und Methoden der Visualisierung der Geschlechtschromosomen in den 1950er Jahren wurden dann allerdings Grundannahmen der Lehre unhaltbar und in der Medizin setzte sich ein deterministisches Gen-Konzept durch.
Auch das genetische Kontinuum-Modell des Geschlechts hatte allerdings keineswegs für eine ‚liberalere‘ Geschlechterpolitik gesorgt, sondern führte vielmehr zu einer Verwerfung von intersexuellen Menschen als biologisch „nutzlose“ Wesen. Das wird besonders deutlich an der eugenischen Rezeption der Intersexualitätslehre. Bereits im Verlauf des 19. Jh. hatte sich ein eugenischer Diskurs herausgebildet, der Hermaphroditen als biologisch “unzweckmäßig” einstufte und einer gezielten Selektion das Wort redete. Als sich zu Beginn des 20. Jh. der eugenische Diskurs im Zuge der Etablierung der sogenannten Rassenhygiene verstärkte, identifizierten Ärzte auch vermehrt intersexuelle Menschen als “minderwertig” und als ‘biologische Gefahr’ für den “Volkskörper”, wobei vor allem die geringfügigeren geschlechtlichen „Abweichungen“, weil mit größerer Wahrscheinlichkeit mit Fortpflanzung zu rechnen war, in den Fokus gerieten.
In der NS-Zeit verstärkte sich die eugenische Problematisierung sogenannter „minderwertiger“ Geschlechtsentwicklung, doch wurden Hermaphroditen nicht generell als “schwer erbkrank” im Sinne des NS-Erbgesundheitsgesetzes eingestuft und einer Zwangssterilisierung zugeführt.[13] Dennoch ist davon auszugehen, dass intergeschlechtliche Menschen aufgrund der gesellschaftlichen und medizinischen Stigmatisierung besonders gefährdet waren, Opfer der NS-Gewaltherrschaft zu werden. Der eugenische Diskurs zu Intersex verstärkte die Bedrohungssituation für Inter*. Was das in der Praxis bedeutete, darüber ist allerdings bislang kaum etwas bekannt, da es leider an Forschungen zur NS-Zeit mangelt.
Was weniger beachtet wird ist, dass sich das eugenische Denken auch über die NS-Zeit hinaus fortsetzte, wobei nun allerdings auf „Einsicht“ und „Freiwilligkeit“ statt auf Zwangsmaßnahmen gesetzt wurde. Zugleich wurde verstärkt an diagnostischen Tests für „Geschlechtsdifferenzierungsstörungen“ gearbeitet, die pränatal eingesetzt werden können und ggf. eine Abtreibung ermöglichen. Heutzutage ist das Arsenal genetischer Früherkennungstests, inzwischen auch nicht-invasiver Bluttests, bereits sehr umfangreich und wird immer weiter ausgebaut.
Resümierend lässt sich sagen, dass im Zuge der Verfeinerung der Geschlechtsdiagnostik Mediziner nach und nach die Expertenstellung erhielten, die sie seit langem gefordert hatten. Verstärkt wurde diese Entwicklung durch die Abschaffung der rechtlichen Möglichkeiten der Geschlechtswahl für Hermaphroditen im Rahmen der Neuregelungen des Personenstandswesens 1875. Juristische Kommentare erklärten explizit Ärzte zu den Experten, die bei ‘uneindeutigen’ Genitalien das “wahre” – männliche oder weibliche – Geschlecht zu bestimmen hätten, weshalb das Geschlechtswahlrecht verzichtbar sei. Interessanterweise kritisierten namhafte Mediziner wie Rudolf Virchow anfänglich, dass es keineswegs möglich sei, wie vom Recht gefordert, in jedem Fall klar auf männliches oder weibliches Geschlecht zu erkennen.[14] Um den neuen Regeln dennoch zu genügen, empfahlen manche Ärzte, eine Geschlechtsumstellung sowie Genitaloperationen vom Geschlechtszugehörigkeitsempfinden der Hermaphroditen abhängig zu machen – und das hieß, mindestens bis zur Pubertät abzuwarten. Nur so könne seelisches Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen mitsamt den sozialen und womöglich strafrechtlichen Folgen verhindert werden. Diese Empfehlungen setzten sich tatsächlich nach und nach durch und wurden in der deutschen medizinischen Literatur bis Ende der 1950er Jahre vorrangig vertreten.
Das hing allerdings auch damit zusammen, dass Ärzte bis ins erste Drittel des 20. Jh. hinein überwiegend mit erwachsenen intersexuellen Menschen zu tun hatten. Das änderte sich durch den steilen Anstieg der Krankenhausgeburten zu Beginn des 20. Jh., deren Anteil gegenüber Hausgeburten in den 1930er Jahren bereits bei 50 % und 1970 schließlich bei fast 100 % lag.[15] Ärzt_innen konnten dadurch häufiger Intergeschlechtlichkeit gleich bei der Geburt feststellen und sich mit Hilfe der neuen Geschlechtsdiagnostik-Instrumente als Experten der Geschlechtszuweisung etablieren.
Mit dem Anstieg der Krankenhausgeburten und der frühzeitigen Erkennung von Intersexualität eröffnete sich auch die Möglichkeit medizinischer Eingriffe im Kindesalter in ganz anderer Weise als zuvor. Genitaloperationen wie z.B. die Amputation einer “vergrößerten Klitoris”, die Öffnung des Scheideneingangs oder “Hypospadie-Korrekturen” waren gelegentlich zwar auch bereits vor der Einführung von Anästhesie und Antisepsis Mitte des 19. Jahrhunderts mit großem Risiko für die betroffenen Personen durchgeführt worden. Es sind aus dieser Zeit auch einzelne Fälle bekannt, in denen Kinder mit “uneindeutigen” Genitalien auf Wunsch ihrer Eltern operiert wurden. Aber Behandlungsempfehlungen, die im Kern besagten, den Körper von intergeschlechtlichen Kindern bereits in den ersten Lebensjahren mittels Genitaloperationen und Hormonbehandlungen an weibliche respektive männliche Idealvorstellungen anzupassen, etablierte sich erst, als Mediziner in den Geburtskrankenhäusern viel häufiger als zuvor eine Intersex-Diagnose bereits beim Neugeborenen stellen konnten. Ab den 1950/60er Jahren wurden schließlich in den USA, in der BRD und DDR sowie in vielen anderen Ländern systematisch Genitaloperationen an Kindern durchgeführt. Dass es dazu kommen konnte, dafür waren weitere Faktoren wichtig, die ich im Rahmen dieses Vortrags nicht mehr erläutern kann.
Die historische Rekonstruktion der longue durée der medizinischen Problematisierung „uneindeutigen“ Geschlechts erlaubt zweierlei zu sehen: Auf der einen Seite ist der medizinische Diskurs über die Definition, Klassifikation und Entstehung des Hermaphroditismus/der Intergeschlechtlichkeit stets ein Katalysator für Wandlungen der Geschlechtermodelle gewesen. Auf der anderen Seite sind jedoch Veränderungen des medizinischen Umgangs mit intergeschlechtlichen Menschen/Hermaphroditen seit dem 18. Jahrhundert weniger durch Wandlungen der Geschlechtermodelle bestimmt worden als vielmehr durch Transformationen, welche allgemein die Medikalisierung der Gesellschaft und damit die Expertenstellung der Medizin installiert und ausgeweitet haben.[16]
Die politische Bedeutung dieses Ergebnisses der longue durée-Betrachtung liegt auf der Hand: Seit Anfang der 1990er Jahre organisieren sich Inter*, um gegen diese geschlechtsnormierenden Eingriffe im Kindesalter zu protestieren, doch die Expertenstellung der Medizin ist nach wie vor ungebrochen. Zwar versuchen aufgeschlossene Mediziner_innen derzeit, die Behandlungsleitlinien zu reformieren. Mit diesem Vorstoß zur medizinischen „Selbstregulation“ unterminieren sie allerdings zugleich, dass der Gesetzgeber aktiv wird und dafür sorgt, dass von den Betroffenen nicht-eingewilligte kosmetische Eingriffe verboten werden, was allein für eine Sicherung der Menschenrechte von Inter* sorgen könnte.
[1] Klöppel, Ulrike: XX0XY ungelöst. Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zur Intersexualität, Bielefeld 2010.
[2]Menschen, die von der Medizin als „Störung der Geschlechtsdifferenzierung“ klassifiziert werden, wehren sich gegen solche pathologisierenden Begrifflichkeiten. Manche Organisationen halten jedoch am Begriff Intersex oder intersexuelle Menschen fest, andere bezeichnen sich als intergeschlechtlichen Menschen oder als Inter*. Mit Bezug auf die gegenwärtige Situation wähle ich den Begriff Inter*, wobei das Sternchen die Vielfalt der Selbstbezeichnungen signalisieren soll. In der historischen Analyse halte ich mich an die in den Quellen zu findende Terminologie, da diese nicht reibungslos in die heutigen Begrifflichkeiten übersetzt werden kann.
[3] Ausführlich Klöppel, Ulrike: Foucaults Konzept der Problematisierungsweise und die Analyse diskursiver Transformationen. In: Achim Landwehr (Hrsg.), Diskursiver Wandel. Wiesbaden 2010, S. 255-263.
[4] Vgl. dazu ausführlicher Klöppel, Ulrike: Medikalisierung ‘uneindeutigen’ Geschlechts, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 62 (20/21, 2012), S. 28-33, hier S. 29.
[5] Honegger, Claudia: Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Menschen und das Weib, 1750 – 1850, München 1996; vgl. auch Hausen, Karin: Die Polarisierung der Geschlechtscharaktere, in: Conze, Werner (Hrsg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Neue Forschungen, Stuttgart 1976, S. 363-393.
[6] Vgl. z.B. Reis, Elizabeth: Impossible Hermaphrodites: Intersex in America, 1620 – 1960, in: Journal of American History 92 (2, 2005), S. 411-441, hier S. 422ff.; Vázquez García, Francisco/Cleminson, Richard: Subjectivities in transition: gender and sexual identities in cases of ‘sex change’ and hermaphroditism in Spain, c. 1500-1800, in: History of Science 48 (2010), S. 1-38, hier S. 20ff.
[7] Für eine Differenzierung der Auffassungen vgl. Klöppel 2010, S. 246f.
[8] Meckel, Johann Friedrich: Handbuch der pathologischen Anatomie, Leipzig 1816, S. 198.
[9] Ebd.: S. 238-252.
[10] Vgl. Schiebinger, Londa (1993): Schöne Geister: Frauen in den Anfängen der modernen Gesellschaft (2. Aufl.), Stuttgart: S. 294-297.
[11] Vgl. Satzinger, Helga: Differenz und Vererbung: Geschlechterordnungen in der Genetik und Hormonforschung 1890 – 1950, Köln/Weimar/Wien 2009.
[12] Goldschmidt, Richard: Vorläufige Mitteilung über weitere Versuche zur Vererbung und Bestimmung des Geschlechts, in: Biologisches Centralblatt 35 (2, 1915), S. 565-570, hier S. 566.
[13] Wie mit intergeschlechtlichen Menschen im Nationalsozialismus umgegangen wurde, ist eine offene Forschungsfrage. Für einen ersten orientierenden Überblick vgl. Klöppel, Ulrike: Intersex im Nationalsozialismus. Ein Überblick über den Forschungsbedarf, in: Institut für Zeitgeschichte/Schwartz, Michael (Hrsg.): Homosexuelle im Nationalsozialismus. Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945, München 2014, S. 107-114.
[14] Bruck, Alfred/Landau, Leopold/Virchow, Rudolf: Ein Hermaphrodit: Falldemonstration und Diskussion. Sitzung der Berliner medizinischen Gesellschaft, 02.02.1898, in: Berliner klinische Wochenschrift 35 (8, 1898), S. 177-180.
[15] Major, Sabine: Zur Geschichte der außerklinischen Geburtshilfe in der DDR. In, Medizin. Berlin: Charité – Universitätsmedizin Berlin, [http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/major-sabine-2003-02-14/HTML/front.html#:contents], 2003, S. 66-67.
[16] Ich danke Christof Rolker für einen anregenden Diskussionsbeitrag im Anschluss an meinen Vortrag, der mir geholfen hat, diese Zusammenfassung präzise formulieren zu können.
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ulrikekloeppel (15. Dezember 2015). Transformationen der medizinischen Problematisierung ‘uneindeutigen’ Geschlechts seit dem 18. Jahrhundert (Vortragsmanuskript). Männlich-weiblich-zwischen. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qdjx
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[…] Judith Butler sehr verbreitet ist, weist einige Probleme auf – unter anderem schreibt sie, wie Ulrike Klöppel in ihrer Studie XXOXY ungelöst argumentiert hat[2], der Medizin eine sehr einseitige, d.h. […]