Kinderrechte, Menschenrechte, Inter*-Rechte
Der UN-Kinderrechtsausschuss hat in Genf getagt und sehr deutlich alle Operationen an zwischengeschlechtlichen Kindern, die nicht durch medizinische Notwendigkeit begründet seien, verurteilt. Speziell adressierte der Ausschuss die Situation in der Schweiz, wie zwischengeschlecht.org berichtet (dort auch Links zu Videos und Texten): Auf Nachfrage der Vorsitzenden Kirsten Sandberg erwähnte die Schweizer Delgation, dass nach Empfehlungen der Schweizerischen Ethikkomission nur bei zwingenden medizinischen Risiken Genitaloperationen an Kindern vorgenommen werden sollten (“imperative medical reasons”, heißt es in der englischen Simultanübersetzung); auf die Umsetzung dieser Empfehlungen ging sie nicht ein, was die Vorsitzende ziemlich deutlich als zu schwache Antwort einstufte (“not strong enough”).
Bleibt die Frage, welche medizinischen Gründe als “zwingend” akzeptiert werden. Auch in den aktuellesten Entwürfen zur Überarbeitung der Behandlungsrichtlinien taucht der “psychosoziale Notstand” als eigenständige Begründung für Operationen auf, und zwar mit dem Hinweis, dass “Besonderheiten in der Geschlechtsentwicklung […] in der Regel einen psychosozialen Notfall” darstellten. Dass damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit massiv gefährdet ist, hatte 2012 die schweizerische Nationale Ethikkommission klar formuliert (Volltext hier):
“Besonders sensibel sind die Fälle, in denen die medizinische Dringlichkeit der operativen Geschlechtsanpassung bei urteilsunfähigen Kindern mit einer psychosozialen Indikation begründet wird. Hier ist die Gefahr besonders gross, dass die (künftige) Selbstbestimmung des Kin- des und seine körperliche Integrität nicht ausreichend respektiert werden.”