Schadensersatz für “geschlechtsangleichende” Operation

Bild: Picol. Quelle: WikiCommons. Lizenz: CC BY
Wie zwischengeschlecht.org heute per Rundmail mitteilt, steht am 22. Oktober 2015 der zweite Verhandlungstag im Schadensersatz-Prozess an, den Michaela Raab gegen die Uni-Klinik Erlangen angestrengt hat. Sie fordert Schadenersatz, weil ihr trotz fehlender Aufklärung als “geschlechtsangleichende” Maßnahmen Gonaden entfernt und Hormone verabreicht wurden. Die Ärzte, aber nicht Michaela Raab, wussten, dass sie XY-Chromosonen hatte, als die “Anpassung” an das weibliche Geschlecht erfolgte. Es handelt sich um den zweiten vergleichbaren Prozess in Deutschland (nach der erfolgreichen Klage von Christiane Völlig, siehe hier) und einen der sehr wenigen vergleichbaren Fälle weltweit (siehe zB hier). Ich zitiere aus der Rundmail nach dem Post hier [Update 15.10.15]:
22.10.2015 > 2. Verhandlungstag im Nürnberger Zwitterprozess mit Weltpremiere: Intersex-GenitalabschneiderInnen vor Gericht!
Donnerstagmittag den 22. Oktober findet im Justizpalast Nürnberg-Fürth (dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse!) der zweite Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela “Micha” Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und den Tatort Friedrich-Alexander-Universitätsklinik Erlangen statt. Zum allerersten Mal überhaupt sind dabei beteiligte IGM-TäterInnen persönlich vorgeladen und müssen vor Gericht aussagen!
Zwischengeschlecht.org hat (wie schon zum 1. Prozesstag) vor der Verhandlung einen friedlichen Soli-Protest angemeldet. Mehr dazu in Kürze!